Bundespolizei fasst Schleuser auf der A7 bei Füssen
Die Bundespolizei hat in Kempten und auf der A 7 bei Füssen zwei Männer festgenommen. Es handelt sich um einen 45-Jährigen, der beschuldigt wird, sieben Afghanen eingeschleust zu haben, und einen 24-Jährigen, gegen den mehrere Haftbefehle vorlagen. Der gesuchte Deutsche wurde am Montag (30. Mai) ins Kemptener Gefängnis eingeliefert.
Sonntagnacht kontrollierten die Bundespolizisten in einer Regionalbahn, die zwischen Buchloe und Kempten verkehrt, einen deutschen Staatsangehörigen. Mithilfe des Fahndungscomputers fanden die Beamten heraus, dass gegen den gebürtigen Münchner gleich drei Haftbefehle vorlagen. Er war im vergangenen Jahr wegen Leistungserschleichung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 5.000 Euro verurteilt worden. Da er die geforderte Summe nach seiner Festnahme nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten gebracht. Dort stehen ihm ersatzweise 124 Tage hinter Gittern bevor. Außerdem wird er sich erneut wegen illegalen Drogenbesitzes verantworten müssen, da bei seiner Durchsuchung noch etwa sieben Gramm Cannabis aufgetaucht sind.
Mit einem Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern muss ein Deutscher mit afghanischen Wurzeln rechnen. Er war der Fahrer eines in der Bundesrepublik zugelassenen Pkw, in dem sich neben ihm noch sieben weitere Personen befanden. Am Füssener Grenztunnel wurde der Wagen von der Bundespolizei in eine Kontrollstelle gewunken. Außer dem Fahrzeugführer konnte keiner der Insassen Papiere vorzeigen. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um Afghanen. Zwei von ihnen mussten für eine medizinische Versorgung ins Krankenhaus in Füssen eingeliefert werden. Alle sieben Migranten stellten Schutzersuchen und erhielten Anlaufbescheinigungen, mit welchen sie sich bei einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge melden können. Bei der Durchsuchung ihres Fahrers fanden die Beamten rund 3.000 Euro. Ob es sich dabei um den Schleuserlohn handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der mutmaßliche Schleuser, der einen festen Wohnsitz in Hessen hat, durfte zwar nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen, muss aber mit einem Strafverfahren rechnen.
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