Finanzielle Corona-Soforthilfen werden ausgeweitet
Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wird die bayerische "Corona-Soforthilfe" ausgeweitet. Nun können auch für nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Angebote zur Gemeinschaftsverpflegung Anträge gestellt werden. Ministerin Kaniber: "Damit wird das Hilfspaket der Staatsregierung rund. Denn diese Nebenbetriebe können im Einzelfall genauso betroffen sein wie Hotels und Gaststätten."
Auch sie dürfen keine Touristen mehr als Gäste aufnehmen. Und bei Direktvermarktern und Caterern, die nun mehrere Wochen ihre Klientel wie Kitas und Schulen nicht mehr beliefern können, könnte es ebenfalls zu Liquiditätsengpässen kommen, so Kaniber. Für solche Fälle besteht nun die Möglichkeit, Sofortgeld zu beantragen. Die Antragstellung auf Soforthilfe ist mit dem entsprechenden Formblatt bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Die Hilfe reichen von 5.000 Euro bei fünf Beschäftigten bis zu 7.500 Euro bei zehn Beschäftigten.
Auch die Bundesregierung hat am 23. März 2020 nach bayerischem Muster eine "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" beschlossen. Diese müsse dann auch landwirtschaftlichen Betrieben offenstehen, fordert die Ministerin. Für coronabedingte Liquiditätsengpässe in der Landwirtschaft sollen neben den Kreditangeboten der Landwirtschaftlichen Rentenbank zusätzlich Soforthilfen des Bundes bereitstehen.
Bayern plant, auch dieses Soforthilfeprogramm des Bundes wie schon das Bayerische Soforthilfeprogramm über die Regierungen, abzuwickeln. Für das Bundesprogramm müssen die Beteiligungsmöglichkeit der Landwirtschaft sowie die genauen Umsetzungsvorgaben zwischen Bund und Ländern noch ausgearbeitet werden. Der Zeitpunkt für eine Antragstellung ist derzeit noch nicht bekannt.
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