Fazit: Schwerpunkteinsatz der Polizei zum Schulanfang
Vom 11. bis zum 14.09.2018 beteiligten sich Kräfte aus dem gesamten Polizeipräsidium an Aktionstagen zur Überprüfung der Gurtanlege und Kindersicherungspflicht. Diese wurde insbesondere im Umfeld von Schulen, Kindergärten und stark frequentierten Schulwegen durchgeführt.
An der Aktion beteiligten sich auf die Tage verteilt insgesamt 470 Beamte. Diese mussten insgesamt 688 Verwarnungen aussprechen, 254 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen und registrierten zudem vier Strafanzeigen. Von diesen Verstößen handelte es sich in 156 Fällen um Personen, die keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten. In 70 Fällen mussten Verstöße gegen die Sicherung von Kindern festgestellt werden.
Die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes potenziert die möglichen Folgen bei einem Verkehrsunfall. Die Reduzierung der Unfallfolgen ist eines der erklärten Ziele der Polizei, weshalb auf der Thematik, auch außerhalb von Schwerpunktaktionen, ein wachsames Auge ruht. Auf völliges Unverständnis bei den Einsatzkräften traf die erhebliche Anzahl von Verstößen gegen die vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern. Für die Beförderung eines Kindes ohne Sicherung sieht der Bußgeldkatalog einen Regelsatz von 60 Euro Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister vor.(PP Schwaben Süd/West)
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