Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
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Mittwoch, 28. Oktober 2015

Europäisches Parlament kämpft für faire Unternehmensbesteuerung in der EU

"Das Europäische Parlament hat heute ein deutliches Signal gesetzt: Wir meinen es ernst und wollen faire Regeln bei der Unternehmensbesteuerung in der EU. Jetzt sind die Mitgliedsstaaten am Zug. Sie dürfen den Kampf gegen die fragwürdigen Steuerdeals nicht länger blockieren", so Markus Ferber zu den heutigen Abstimmungen im Europäischen Parlament über den neuen Rechtsrahmen zu Steuervorbescheiden. 

Gewinnverlagerung schadet öffentlichen Kassen                                                               Um Gewinne zu verlagern und ihre Steuerlast zu verringern machen sich einige Unternehmen die Komplexität der Steuerregelungen in der EU und die mangelnde Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zunutze. "Der erste Schritt, hin zu fairem Steuerwettbewerb ist mehr Transparenz und eine systematischere und verbindlichere Vorgehensweise beim Informationsaustausch über Steuervorbescheide. Damit soll sichergestellt werden, dass Gewinne auch wirklich dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden", so Ferber, der den Bericht federführend betreut hat. "Denn niemand hat Verständnis dafür, wenn multinationalen Konzernen eine derartige steuerliche Sonderbehandlung zuteil wird. Aggressive Steuerplanung und missbräuchliche Steuerpraktiken entziehen den öffentlichen Kassen unverzichtbare Mittel etwa für die Infrastruktur, Flüchtlingshilfen, Kitas, Kindergärten, Schulen, Universitäten, ÖPNV oder den Kultursektor."

Europäisches Parlament fordert verpflichtenden Datenaustausch                                   Die Mehrheit des Parlaments folgte den Vorschlägen von Markus Ferber. Sein Bericht geht in vielen Punkten über den Vorschlag der EU-Kommission vom März hinaus: Nach den aktuellen Regeln können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob und welche Informationen sie an Behörden in anderen Mitgliedsstaaten weitergeben. "Ein Austausch findet heute de facto kaum statt. Nationalen Behörden fehlen oft die notwendigen Informationen zu den Auswirkungen eines anderen Steuerregimes. Finanzämter sollen künftig verpflichtet werden, Informationen über Steuervorbescheide auszutauschen", so Ferber.

Ausdehnung des Anwendungsbereichs und sofortige Übermittlung der Daten
Das Parlament spricht sich außerdem auch für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle, d.h. nicht nur grenzüberschreitende, Steuervorbescheide aus und fordert, dass solche Bescheide unmittelbar nach Ausstellung ausgetauscht werden müssen. Dies soll rückwirkend für alle noch gültigen Bescheide gelten.

Wettbewerbsrecht: Kommission muss Zugang erhalten                                                  "Die Kommission soll die in der Datenbank hinterlegten Informationen auch für beihilferechtliche Verfahren nutzen dürfen", so Ferber. "Doch genau das lehnen die Mitgliedstaaten ab und nehmen damit der EU-Kommission ihre schärfste Waffe, Verfahren wegen illegaler staatlicher Beihilfe einzuleiten, aus der Hand. Doch um Steuerdumping aufzudecken und zu überprüfen, ob die europäischen Beihilferegeln eingehalten werden, muss die Kommission Zugriff auf diese Daten haben." Erst letzte Woche hat Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Steuervereinbarungen mit Fiat und Starbucks als illegal erklärt. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die EU-Kommission als Hüterin der europäischen Regeln, für fairen Wettbewerb auch im Steuerrecht sorgt. Die Mitgliedsstaaten und die Unternehmen dürfen die Botschaft der Kommission und die Forderungen des Europäischen Parlaments nicht mehr ignorieren.

"Während das Europäische Parlament gleichsam ambitionierte wie praktikable Vorschläge macht, würden die Mitgliedstaaten am liebsten den Status Quo beibehalten und haben die Vorschläge der Kommission vom März dieses Jahres an entscheidenden Stellen verwässert. Damit drohen die Finanzminister eine große Chance für einen faireren Steuerwettbewerb zu verspielen", kritisiert Ferber abschließend.

Hintergrund:
Ein Steuervorbescheid ist eine Bestätigung durch Steuerbehörden gegenüber Steuerzahlern darüber, wie die Steuerschuld zu berechnen ist. Dies ist per se unproblematisch. Denn Steuervorbescheide können dazu dienen, Unternehmen die notwendige Rechtssicherheit und Klarheit über die steuerlichen Folgen komplexer unternehmensrechtlicher Entscheidungen zu geben. Probleme entstehen jedoch, wenn Steuervorbescheide erteilt werden, die aggressive Steuerplanungstechniken ermöglichen oder sogar dazu anleiten. Das Problem wird umso größer, wenn die Steuerbehörden eines Mitgliedstaates nicht erkennen können, dass die Steuerbehörden eines anderen Mitgliedsstaates Steuervorbescheide ausstellen, die aggressiven Steuerplanungstechniken Vorschub leisten.


Tags:
Europäisches Parlament unternehmensbesteuerung Mitgliedsstaaten Steuervorbescheid


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