Die geltenden Regeln für die Silvesternacht im Allgäu
So wie schon ein Großteil des Jahres 2020 unter besonderen Umständen verlief, wird auch der Jahreswechsel nicht wie gewohnt stattfinden können. Aufgrund der Ausgangssperre und den geltenden Kontaktbeschränkungen, die auch über Silvester und Neujahr bestehen, verläuft der Jahreswechsel anders wie in den vergangenen Jahren. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zog eine positive Bilanz der Weihnachtsfeiertage, die Beamtinnen und Beamten registrierten nur wenige Verstöße gegen die geltende Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen. Ein ähnliches Fazit wünscht sich die Polizei auch nach Neujahr.
Damit es gelingt, die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Einsatzkräfte von Feuerwehren und Rettungsdiensten und alle anderen Hilfsorganisationen vor zusätzlichen Belastungen zu schützen, appelliert die Polizei:
• Beachten Sie die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, die auch an Silvester gilt. „Böllern“ gilt nicht als triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung.
• Feiern Sie Silvester nur mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu).
Aufgrund des geltenden Verkaufsverbots von Feuerwerk warnt die Polizei zudem davor, mit selbstgefertigtem Feuerwerk zu experimentieren oder Selbstlaborate anzufertigen. Solches Feuerwerk ist unberechenbar und kann zu schweren Verletzungen führen.
Die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zeigen auch während des anstehenden Jahreswechsels Präsenz und setzen die geltenden Bestimmungen konsequent durch.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2021. Feiern Sie, aber mit Bedacht!
(PP Schwaben Süd/West, 11:00 Uhr, hs)
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