Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen
Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen in Bayern startet Sozialministerin Trautner: „Anträge können ab sofort bei den Hausbanken gestellt werden“ Der Bayerische Ministerrat hat ein Corona-Kreditprogramm für in Bayern ansässige gemeinnützige Organisationen jeglicher Art beschlossen.
Der neue „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ wird vom Bayerischen Sozialministerium über die LfA Förderbank Bayern (LfA) bereitgestellt. Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gemeinnützige Organisationen haben gerade in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Sie können im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen aber kaum Gewinne erwirtschaften und in aller Regel keine ausreichenden Rücklagen bilden. Mit dem neuen Kreditprogramm „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ sollen sie ihre coronabedingten Liquiditätsengpässe überbrücken können.
Damit leistet der Freistaat Bayern einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Gemeinnützigkeitssektors in Bayern.“ Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ergänzt: „Das ist auch eine Chance für unsere am Gemeinwohl orientierten Gründerinnen und Gründer. Daher haben wir uns für bestmögliche Zugangsbedingungen für gemeinnützige Start-ups eingesetzt.“ Hans Peter Göttler, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der LfA, erläutert: „Der neue ‘Corona-Kredit - Gemeinnützige‘ dient der Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die sich im Zuge der Corona-Krise einem Liquiditätsbedarf gegenübersehen, zum Beispiel zur Finanzierung von laufenden Betriebskosten wie Löhnen und Gehältern.
Damit haben wir unser Angebot an effektiven Finanzierungshilfen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiter ausgebaut und optimiert.“ Der „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ soll neben den bisherigen Hilfsmaßnahmen dazu beitragen, dass gemeinnützige Organisationen vermehrt Kredite zu günstigen Konditionen bei ihren Hausbanken erhalten und so ihre Liquidität sichern können. Der neue Kredit ist mit einer 100-prozentigten Risikoentlastung durch den Bund und den Freistaat Bayern ausgestattet, die Hausbanken tragen kein eigenes Haftungsrisiko.
Der Kredit wird zu 80 Prozent aus Mitteln des KfW-Sonderprogramms „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ refinanziert, für die eine Risikoübernahme durch den Bund erfolgt. 20 Prozent werden von der LfA refinanziert, hierfür erfolgt eine Risikoübernahme durch den Freistaat mit einer eigenen Globalbürgschaft in Höhe von 40 Millionen Euro. Die gemeinnützigen Organisationen können ab sofort Anträge bei ihren Hausbanken stellen. Diese prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag an die LfA weiter. Nachdem die LfA der Hausbank ein Darlehensangebot unterbreitet hat, schließt die Hausbank mit der Organisation einen Darlehensvertrag ab. Informationen zu den Fördervoraussetzungen des „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ gibt es hier: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php. (PM)


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