Corona-Auflagen für Fahrschüler einmal erklärt
Die Fahrschulen in der Region haben den Betrieb wieder aufgenommen. Dabei gelten aber zahlreiche Auflagen für die Lehrer und auch Schüler. Eine davon ist die Maskenpflicht beim Fahren. Diese ist aber rein rechtlich gesehen verboten. Daher sprach Radio AllgäuHIT mit dem 2. Vorsitzenden vom Fahrlehrerverband in Bayern, Siegfried Winter.
Radio AllgäuHIT: Was dürfen denn Fahrschulen jetzt seit der Lockerung wieder alles?
Siegfried Winter: Ja, die Fahrschulen dürfen seit Montag wieder öffnen, das heißt sie können wieder Ausbildung machen - in Theorie und Praxis. Dann haben wir vom Innenministerium und vom Gesundheitsministerium die Erlaubnis bekommen, praktische Fahrstunden zu machen. Hier haben wir auch Auflagen von Virologen bekommen. Die Ausbildung darf nicht mehr als 60 Minuten am Stück dauern, mit einem Fahrschüler. Da muss der Unterricht durch eine Pause unterbrochen werden. Dann muss das Fahrzeug desinfiziert werden und danach kann man wieder weiter fahren.
Radio AllgäuHIT: Und wie sieht es bei den Motorradstunden aus?
Siegfried Winter: In der Motorradausbildung gilt genau dasselbe: Maximal 60 Minuten am Stück mit einem Fahrschüler. Dann unterbrechen durch eine Pause. Der Schüler muss den Helm abnehmen und die Jacke aufmachen und lüften. Eine Viertelstunde Pause muss dann mindestens eingelegt werden, danach kann es wieder weitergehen. Damit die Schüler auf ihre Pflichtfahrstunden kommen.
Radio AllgäuHIT: Auf was muss man beim Theorieunterricht achten?
Siegfried Winter: Im Unterricht haben wir die Auflagen: Abstand von 1,5 Metern untereinander, Mund- und Nasenschutzmaske und auch Desinfektionsmittel haben die Fahrschulen vor Ort. Auch hier gilt, dass der Unterricht maximal 60 Minuten am Stück andauern darf, danach muss eine Pause eingelegt werden, bevor der restliche Unterricht abgehalten wird. So können die Fahrschulen also jetzt wieder neu starten. Noch dazu haben wir eine weitere Meldung vom Innenministerium bekommen. Darin steht, dass wirklich alle Klassen ausgebildet werden können. Da haben wir bisher eine Auflage gehabt, die zu etwas Irritation bei den Kollegen gesorgt hat, aber jetzt haben wir die Freischaltung und wir können alle Klassen ausbilden.
Radio AllgäuHIT: Jetzt müssen Fahrlehrer und Fahrschüler eine Maske im Auto tragen. Das ist aber rechtlich gesehen verboten. Wie genau passt das dann zusammen?
Siegfried Winter: Das passt eigentlich ganz gut zusammen. Hier haben wir vom Innenministerium eine Ausnahmeregelung erhalten, dass nach dem Infektionsschutzgesetz eine Schutzmaske getragen werden muss. Also der Fahrschüler und der Fahrlehrer tragen einen Mundschutz. Das ist dann auch mit der Polizei abgeklärt, dass es sich hierbei nicht um eine Vermummung handelt und so konnte das Ganze aufgehoben werden wegen Corona.
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