CSU-Fraktion will Höfe- Sterben verhindern
Eine Vielzahl von Politikern von CSU und FREIE WÄHLER haben gemeinsam einen Dringlichkeitsantrag zur Sicherung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe abgegeben. Unter anderem wird sich darin gegen die bürokratische Belastung ausgesprochen und gefordert, dass die Mittel der 1. und 2. Säule gleich bleiben.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen,dass
- die Mittel der 1. und 2. Säule möglichst auf bisherigem Niveau beibehalten werden,
- eine Umschichtung aus der ersten in die zweite Säule soweit wie möglich durch eine von vornherein festgelegte, klare Finanzausstattung obsolet wird,
- bei den EU-Direktzahlungen die Zuschläge für die ersten Hektare zur Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe deutlich ausgeweitet werden und
- die bürokratischen Lasten sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als auch für die Mitgliedstaaten, z.B. durch Streichung der Rinderkennzeichnung aus der Konditionalität, das single audit und größere Toleranzen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Staatsregierung wird ferner aufgefordert zu berichten, wie die Konditionalität und die EcoScheme aus bayerischer Sicht auszugestalten sind, damit landwirtschaftliche Praxis und Umweltaspekte ausgewogen Berücksichtigung finden und unsere vielfältige Kulturlandschaft bewahrt wird. Begründung: In Bayern wirtschaften rund 100.000 landwirtschaftliche Betriebe. Die Durchschnittsgröße ist mit rund 35 Hektar deutlich kleiner als in vielen anderen Bundesländern. Die Produktionskosten sind daher in der Regel höher, weil Skaleneffekte weniger stark wirken können. Die Direktzahlungen der 1. Säule stabilisieren die Einkommen unserer bäuerlichen Familienbetriebe in erheblichem Maße. Der Anteil dieser Zahlungen am Gewinn beträgt derzeit rund 40 %. Jede Verlagerung 1 von der 1. in die 2. Säule führt daher zu deutlichen Gewinneinbußen und birgt die Gefahr einer weiteren Intensivierung und verschärft den Wettbewerb, was auf den Strukturwandel beschleunigend wirken wird.
Deutlich gestärkt hingegen werden unsere bäuerlichen Familienbetriebe durch Zuschläge auf die ersten Hektare. Die Einführung dieser Maßnahme führte bei der letzten Agrarreform zu einer Mehrung der Direktzahlungen in Bayern in Höhe von 40 Mio. Euro. In Bayern fließen der weit überwiegende Teil der Mittel aus der 2. Säule in Agrarumweltprogramme. Bayerische Landwirte beteiligen sich an den Umweltprogrammen in Höhe von rund 1 Mio. Hektar. Bei einer Verlagerung der Mittel von der 1. in die 2. Säule würden die Landwirte zusätzliche Umweltleistungen selbst finanzieren. Daher sollten die Mittel auch in der 2. Säule möglichst im bisherigen Umfang weiter zur Verfügung gestellt werden. Dringender Handlungsbedarf besteht auch beim Thema Bürokratie und Kontrollen. Anforderungen, für die bereits fachrechtliche Kontrollvorgaben bestehen, wie z.B. die Tierkennzeichnung sollten daher aus dem System herausgenommen werden. Auch die Mitgliedstaaten müssen von Berichtspflichten entlastet werden, damit wieder mehr Zeit für die erfolgreiche Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und für die so unverzichtbare Beratung der bäuerlichen Familienbetriebe zur Verfügung steht.
Der Dringlichkeitsantrag wurde von den folgenden Abgeordneten gestellt:
Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König, Tobias Reiß, Tanja Schorer-Dremel, Martin Schöffel, Wolfgang Fackler, Alexander Flierl, Petra Högl, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Manuel Westphal und Fraktion (CSU),
Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Leopold Herz, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Manfred Eibl, Susann Enders, Dr. Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Dipl.-Verw.Wirt (FH) Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion (FREIE WÄHLER)
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