Blauzungenkrankheit: Erleichterungen beim Kälberverkauf
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass ab sofort die Abgabe nicht geimpfter Kälber in blauzungenfreie Gebiete Deutschlands erleichtert wird. Ab sofort können nicht geimpfte Kälber unter drei Monaten unter folgenden Bedingungen innerhalb Deutschlands verbracht werden: Das Muttertier wurde bis spätestens vier Wochen vor der Geburt gegen die Blauzungenkrankheit 2 x geimpft (Grundimmunisierung).
Die Impfungen wurden in die Rinderdatenbank eingetragen. Das Kalb bekommt nach der Geburt die Biestmilch der Mutter. Dies wird in einer geänderten Tierhaltererklärung, die auch auf der Homepage des Landratsamtes abrufbar ist, bestätigt. Damit entfallen die bisher erforderlichen Blutproben.
Bisher konnten ohne Blutuntersuchung nur Saugkälber von denjenigen Kühen abgegeben werden, die vor der Belegung eine abgeschlossene Grundimmunisierung aufwiesen. Auf die zeitgerecht durchgeführten Wiederholungsimpfungen ist in beiden Fällen zu achten.
Das Verbringen von Kälbern unter drei Monaten in die EU ist weiterhin nur im Rahmen der bilateralen Abkommen mit den Niederlanden, Spanien und Italien möglich. Damit verbunden ist teilweise eine Blutuntersuchung.
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