Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
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Allgäu
Freitag, 5. April 2019

BDM: Gesetzentwurf Artenvielfalt sei Wunschdenken

Die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, keinen Alternativvorschlag zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens vorzulegen, dürfte in erster Linie eine pragmatische Entscheidung sein, da nicht zu erwarten wäre, dass die Vielzahl der Unterstützer des ursprünglichen Volksbegehrens einem Gegenentwurf zustimmen würden, der in einigen Punkten abgemildert und für die Landwirte praxistauglicher und tragbarer wäre. Gleichzeitig bringt sich die bayerische Staatsregierung damit selbst aus der Schusslinie und gewinnt Zeit.

Inwiefern die selbst von den Initiatoren eingeräumten Schwachpunkte des vorgelegten Gesetzentwurfs – wie von der Staatsregierung angekündigt – in den Ausführungsbestimmungen oder einem begleitenden Gesetz tatsächlich geheilt werden können, bleibt abzuwarten. Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. hält es für den richtigen Ansatz, im Zuge der Erarbeitung eines neuen, großen Pakets für mehr Umwelt- und Artenschutz den Runden Tisch fortzuführen. „Wir brauchen dringend den Dialog zwischen der Gesellschaft und den Bauern, um mehr Verständnis für die gegenseitigen Positionen und die Folgen bestimmter Entscheidungen zu entwickeln. Das hat sich bei den Diskussionen am Runden Tisch deutlich gezeigt. Denn gut gemeint ist längst nicht immer gut gemacht“, erklärt Manfred Gilch, der als Landesvorsitzender des BDM in Bayern am Runden Tisch teilnimmt, mit Blick auf den Gesetzentwurf, der jetzt angenommen wird.

„Und wir brauchen mehr als Flickschusterei in Sachen Artenvielfalt und Klimaschutz. Wenn allgemein anerkannt wird, dass die Bauern hierbei eine Schlüsselrolle spielen, dann muss man sie stärken und fördern, damit sie diese wichtigen Aufgabenstellungen auch leisten können. Wir müssen bereit sein, grundsätzlicher und ganzheitlicher zu denken und an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Alle Bemühungen Richtung Artenvielfalt und Klimaschutz werden Flickwerk bleiben, wenn wir nicht bereit sind, im Zuge der jetzt anstehenden GAP-Reform die grundsätzliche Ausrichtung der Agrarpolitik zu überdenken“, erklärt auch BDM-Vorsitzender Stefan Mann.

Die aktuelle Ausrichtung der Agrarpolitik auf internationale Wettbewerbsfähigkeit und günstige Lebensmittel führt zu hohen externen Kosten, die nicht von den Profiteuren dieses Systems bezahlt werden. Die Folge: Nicht nur die Insekten, auch die Zahl der Milchviehbetriebe hat sich angesichts einer permanenten Kostenunterdeckung dramatisch reduziert – um 53% alleine zwischen 2000 bis 2017. „Erst wenn es tatsächlich gelingt, hier wirksam umzusteuern und den Intensivierungsdruck in der Landwirtschaft zu lockern, besteht im Sinne der Artenvielfalt Grund zu jubeln. Wissenschaftliche Experten, die im Rahmen des Runden Tisches gehört wurden, haben dies ebenfalls klar bestätigt. Von einem Meilenstein für die Artenvielfalt zu sprechen, ist angesichts der Tatsache, dass zunächst der „unausgegorene“ Gesetzentwurf des Volksbegehrens ohne Änderung durchgeht, weit überzogen.

Für uns Milchviehhalter, die als Bewirtschafter des für die Artenvielfalt wichtigen Grünlands überproportional betroffen sind, ist das sicher kein Grund zur Freude. Die im Vergleich zum Acker- und Maisanbau weniger rentable Grünlandbewirtschaftung wird dadurch wirtschaftlich noch uninteressanter. Der bayerischen Staatsregierung muss es gelingen, hier in den Ausführungsbestimmungen oder einem begleitenden Gesetz Abhilfe zu verschaffen, damit das Versprechen „Bienen und Bauern“ auch eingelöst werden kann“, betont Gilch. „Von den Initiatoren des Volksbegehrens erwarten wir ein wenig mehr Bescheidenheit und Ehrlichkeit. Ihr mangelhafter und unzureichender Gesetzentwurf wird – so wie er ist – eine sehr begrenzte Wirkung für die Artenvielfalt haben, das ist jetzt schon abzusehen. Nicht sie aber werden am Ende dafür abgestraft, sondern die Bauern, die vermeintlich zu wenig tun. Das ist nicht in Ordnung.“ In den weiteren Prozess des angekündigten umfassenden Gesellschaftsvertrags bzw. „Versöhnungsgesetzes“ wird sich der BDM auch weiterhin mit folgenden konkreten Forderungen einbringen: 1. Bei der Erarbeitung von konkreten Maßnahmen für die Verbesserung der Artenvielfalt müssen geplante Maßnahmen und Bewirtschaftungsvorgaben auch praktikabel sein. 2. Die von den Bauern und insbesondere den Milchviehhaltern zu erbringenden Leistungen müssen wertgeschätzt und entsprechend honoriert werden. 3. Die Erarbeitung eines auch für die Landwirtschaft tragbaren Naturschutzgesetzes oder „Versöhnungsgesetzes/Gesellschaftsvertrags“ muss zwingend mit der anstehenden Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik auf EU-Ebene verknüpft werden. Das Niedrigpreissystem für Agrarprodukte muss beendet werden. (PM)


Tags:
BDM Artenvielfalt Volksbegehren Agrarpolitik


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