Ausgleichszahlungen für Biberschäden auch im Allgäu
In sehr vielen bayerischen Gemeinden gibt es große Probleme und zahlreiche Schäden mit der ungebremsten Ausbreitung des Bibers. So nützlich Biber sein können, herrscht mittlerweile vielerorts ein starkes Ungleichgewicht, da sich der Biberbestand massiv erhöht hat, so MdL Dr. Leopold Herz, Freie Wähler und Vorsitzender des Agrarausschusses im Bayerischen Landtag.
Im Jahr 2019 sind in Schwaben Biberschäden in Höhe von 105.283,73 Euro anerkannt worden und dabei gab es einen Schadensausgleich in Höhe von 71.064,42 Euro; d. h. 67,5 % wurden erstattet. Im Landkreis Oberallgäu war die anerkannte Schadenssumme 19.439,56 und es erfolgte ein Schadensausgleich in Höhe von 13.121,31 Euro.
MdL Dr. Herz weiß aus vielen Gesprächen mit Land- und Forstwirten, dass diese die Biberschäden nicht melden, weil die Entschädigung zu gering ist und sich der Bürokratieaufwand dafür nicht lohnt.
Bisher standen bayernweit Ausgleichszahlungen für Biberschäden mit maximal 450.000 Euro zur Verfügung. MdL Dr. Herz freut sich, dass diese Finanzmittel zukünftig auf 550.000 Euro jährlich erhöht werden, wie er vom Umweltminister, Thorsten Glauber erfahren hat. Dabei ist besonders positiv, dass der erhöhte Entschädigungssatz bereits für Biberschäden, die in diesem Jahr entstanden sind, bezahlt wird. Bei Zugrundelegung der entsprechenden Schadenssume des Jahres 2019 hätte das bedeutet, dass es einen Schadensausgleich in Höhe von 82,5 % der gemeldeten Schäden gegeben hätte.
Darüber hinaus sieht MdL Dr. Herz allerdings trotzdem das Problem mit der starken Ausbreitung und den immensen Schäden durch Biber nicht gelöst! Im Rahmen eines Bibermanagements muss es aus seiner Sicht, die Möglichkeit für die Entnahme geben. Dabei ist es ihm wichtig, dass wieder ein Gleichgewicht hergestellt wird auf ein erträgliches Maß und die Biber keinesfalls ausgerottet werden. Dem Biber ist Lebensraum zur Verfügung zu stellen, doch der regulierende Eingriff muss möglich sein.
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