Anlässlich des 70. Jahrestags zur Wahl der Verfassungsgebenden Landesversammlung
Am 30. Juni 1946 wählten Bayerns Bürgerinnen und Bürger die Verfassungsgebende Landesversammlung, die danach in der Großen Aula der Ludwig-MaximiliansUniversität zusammentrat. Anlässlich eines wissenschaftlichen Kolloquiums zu Bayerischen Verfassung lobt Landtagspräsidentin Barbara Stamm die Leistung der Verfassungsväter: „Die Bayerische Verfassung von 1946 hat vieles aufgenommen und bewahrt, was unser Land historisch und kulturell geprägt hat.
Der Verfassungstext setzt aber auch neue Akzente und bildet die historische Realität seiner Entstehungszeit ab. So verankert die Präambel ‚angesichts des Trümmerfelds [...] und eingedenk seiner tausendjährigen Geschichte‘ die Demokratie als Staatsform im Freistaat Bayern. Ähnlich dem Grundgesetz haben unsere Verfassungsväter – und die leider damals nur wenigen Mütter – die Lehren aus der Weimarer Republik gezogen und die Erfahrungen mit der Bamberger Verfassung berücksichtigt. So haben wir bis heute ein stabiles parlamentarisches System, das auf der konstruktiven Mehrheit als Basis des Regierens aufbaut. Die Menschen in Bayern können auf diese große Erfolgsgeschichte stolz sein: sie haben 1946 ein stabiles Fundament gelegt für einen Staat, an dessen Verfassungswirklichkeit sie durch Elemente direkter Demokratie selbst entscheidenden Anteil nehmen können. Die Entwicklung Bayerns zeigt – gerade auch im Vergleich mit anderen Ländern – welche Gestaltungsmöglichkeiten und welche Bedeutung die Landespolitik und damit auch die Landtage für die Lebenschancen der Menschen haben. Bayern ist heute wirtschaftlich stark, kulturell blühend und wird Heimat für eine immer größer werdende Zahl von Menschen. An dieser hervorragenden Gesamtsituation hat unsere Verfassung einen maßgeblichen Anteil.“
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