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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Wild
(Bildquelle: pixabay)
 
Allgäu
Freitag, 2. März 2018

Allgäuer Polizei klärt über Wildunfälle auf

Immer wieder stellt die Allgäuer Polizei im Rahmen der Aufnahme von Wildunfällen fest, dass viele Fahrzeugführer die gesetzlichen Pflichten nicht kennen, die nach einem solchen Unfall zu beachten sind. So schreibt § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass nach einem Unfall jeder Beteiligte unverzüglich anzuhalten und den Verkehr zu sichern hat, sowie sich über die Unfallfolgen vergewissern muss. Nach § 32 StVO ist es verboten, Gegenstände auf der Straße liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Zu den Gegenständen zählen auch tote Tiere.

Der Verursacher hat das Tier zur Seite zu räumen und wenn dies nicht sofort möglich ist, bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Dies kann dadurch geschehen, dass man mit eingeschalteter Warnblinkanlage bis zum Eintreffen der Polizei stehen bleibt und dadurch den nachfolgenden Verkehr warnt. Werden Tiere mit den Einmalhandschuhen aus dem Verbandskasten zur Seite geräumt, so sollte daran gedacht werden, diese zuhause wieder zu ersetzen. Verstöße können von der Polizei mit einem Bußgeld bis 60 Euro und einen Punkt geahndet werden.

Außerdem schreibt auch das Bayerische Jagdgesetz vor, dass Fahrzeugführer, die Schalenwild (u.a. Rehe und Wildschweine) durch An- oder Überfahren verletzen oder töten, dies unverzüglich dem Revierinhaber oder der Polizei mitteilen müssen. Diese Mitteilung kann am einfachsten telefonisch über den Polizeinotruf 110 erfolgen. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, dass der Revierinhaber schnellstmöglich das getötete Tier verwerten oder das verletzte Tier suchen und von den Leiden erlösen kann. Bei Verstößen kann das Landratsamt eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro festsetzen. (PI Buchloe)

Reh angefahren
KALTENTAL / AUFKIRCH. Am frühen Donnerstagabend erfasste eine 20-Jährige mit ihrem Pkw ein Reh, welches ihr vor das Auto sprang. Die junge Frau war auf der Ortsverbindungsstraße Welden-Aufkirch unterwegs. Da das Reh nach dem Zusammenstoß weitergelaufen war, wurde der Jagdpächter zur Nachsuche verständigt. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von 200 Euro. (PI Buchloe)

Querendes Reh erfasst
WAAL. Am Donnerstag, kurz vor Mitternacht, fuhr ein 55-Jähriger mit einem Klein-Lkw von Jengen kommend in Richtung Waal. Dabei erfasste er ein querendes Reh, welches beim Zusammenstoß getötet wurde. Es entstand Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. (PI Buchloe)

Hase überfahren
WESTENDORF / DÖSINGEN. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sprang einem 51-Jährigen auf der Strecke von Germaringen nach Dösingen ein Hase in seinen Pkw. Dadurch entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro. (PI Buchloe)


Tags:
wildunfall pflichten autofahrer verkehr


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