Allgäuer Bahnhöfe informieren über Mindestlohnveränderungen
Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8.50 Euro. Darauf weist der Allgäuer DGB-Kreisvorsitzende Ludwin Debong in einer Presseerklärung hin. Mit einem Aktionstag am kommenden Montag den 12. Januar werde der DGB in einer Pendleraktion, u.a. an den Bahnhöfen Kempten, Memmingen, Lindau und Füssen Informationsmaterial verteilen und über die Inhalte des Mindestlohngesetzes und die leider noch bestehenden Ausnahmen aufklären.
Gleichzeitig wird dabei auf die bundesweite Hotline hingewiesen, die der DGB vom Januar bis Ende März geschaltet hat. Dorthin können sich alle, die Fragen zum Thema Mindestlohn haben, zum Festnetztarif unter der Nummer 0391/4088003 unverbindlich wenden.
Zusätzlich kann man sich unter der Mailadresse www.bayern.dgb.de/mindeslohnmindestens Informationen zum Thema gesetzlicher Mindestlohn herunterladen. Auch das DGB-Regionsbüro Memmingen, Tel.: 08331/2421, Mail memmingen@dgb.de erteilt Auskünfte.
Für Debong ist eines klar: Der beste Mindestlohn ist nichts wert, wenn er vor Ort nicht durchgesetzt wird. Er bittet deshalb betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich zu melden, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Der Vertrauensschutz für die betroffenen Personen sei dabei selbstverständlich gewährleistet.
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