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Symbolbild Geld
(Bildquelle: Pixabay)
 
Allgäu
Dienstag, 24. Oktober 2017

400.000€ Bedarfszuweisungen für Kommunen in Schwaben

„Die Kommunen in Schwaben erhalten 400.000 Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder am Montag (23.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses aus kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein gutes Signal für die Kommunen. Die Bedarfszuweisungen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2017 ein Rekordvolumen von fast neun Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke“, hob Söder hervor.

Bayernweit erhalten 151 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Drei Schwäbische Landkreise erhalten insgesamt 400.000 Euro: Landkreis Dillingen a.d.Donau 200.000 Euro, Landkreis Lindau (Bodensee) 100.000 Euro und Landkreis Oberallgäu 100.000 Euro. Von den Bedarfszuweisungen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Bedarfszuweisungen werden Landkreisen gewährt, die aufgrund ihrer spezifischen strukturellen Verhältnisse außergewöhnliche Belastungen zu tragen und daher Haushaltsschwierigkeiten haben.

Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind u.a. Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Einen Teil der Stabilisierungshilfe können die Kommunen auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwenden und so im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten. (PM)

 

 

 

 

 

 

 


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bedarfszuweisungen kommunen dr.markussöder allgäu


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