Anträge für das Vertragsnaturschutzprogramm
Landwirte tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt unserer Heimat bei, indem sie ökologisch wertvolle Flächen bewirtschaften. Für diese oft mühselige, schwere und wirtschaftlich unattraktive Arbeit sollen die Landwirte einen angemessenen, finanziellen Ausgleich erhalten. Seit Anfang dieser Woche können Landwirte deshalb bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau wieder Anträge auf Förderung nach dem bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm stellen.
Die diesjährige Antragsphase läuft bis zum 28.02.2020. Landwirte, die an einem Neuabschluss interessiert sind, können gerne mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau unter der Telefonnummer 08131 270-353 oder -352 Kontakt aufnehmen. Im Landkreis Lindau werden bereits knapp 600 Hektar wertvollste Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen von Landwirten mit Unterstützung des Vertragsnaturschutzes bewirtschaftet.
„Das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument für die Umsetzung des Artenschutzes. Unsere Landwirte erhalten einen Ausgleich für viel Arbeit, mit der sie die ökologisch wertvolle Natur-, und Kulturlandschaft am Bodensee und im Westallgäu naturschonend bewirtschaften und dauerhaft für uns erhalten“ so Landrat Elmar Stegmann. Dazu gehören insbesondere orchideenreiche Nass-, und Feuchtwiesen sowie als besonderes Kulturerbe beispielhaft die Streuwiesen. Bei den besonders artenreichen Flächen mit vielen Orchideen-, und Schmetterlingsarten handelt es sich meist um sehr nasse, feuchte oder steile Flächen. Diese würden ohne regelmäßige naturverträgliche Mahd oder Beweidung zuwachsen. Weiter fördert das Vertragsnaturschutzprogramm den Verzicht auf eine intensivere Nutzung.
Landwirte können beim Vertragsnaturschutzprogramm aus einem Baukastensystem an Hauptmaßnahmen und Zusatzleistungen wählen. Gefördert werden beispielsweise die Mahd von Wiesen mit einem Schnittzeitpunkt und dem Verzicht auf Düngung. In Abhängigkeit von den Flächeneigenschaften und dem erforderlichen Arbeitsaufwand werden entsprechende Zuschläge erteilt. So erhält ein Landwirt für die Mahd einer Feuchtwiese mit Schnittzeitpunkt ab 1.8. und einer Erschwernis für die Nässe ca. 455 Euro je Hektar. Ist die Fläche besonders nass, kann der Landwirt das Mahdgut nur händisch zusammenrechen. Dafür erhält er im Vertragsnaturschutzprogramm als Zusatzleistung 220 Euro je Hektar. Für die extensive Beweidung und den vollständigen Verzicht auf Düngung einer Weidefläche werden mindestens 420 Euro je Hektar als Anerkennung ausbezahlt.
Was genau sind Streuwiesen:
Streuwiesen sind wirtschaftlich gesehen „schlechte“ Wiesen. Sie wachsen auf nassen und ungedüngten Böden. Der Aufwuchs ist deshalb als Futter für das Vieh nicht geeignet und kann oft nur als Strohersatz zur Einstreu im Stall verwendet werden. Von dieser traditionellen Nutzung zur Streugewinnung leitet sich auch der Name „Streuwiese“ ab. Aufgrund der aufwändigen Bewirtschaftung dieser Flächen verwundert es nicht, dass die Nutzung vieler dieser bunten Wiesen aufgegeben wurde. Aus Sicht des Naturschutzes ist diese Entwicklung bedauerlich, denn in den Wiesen lebt eine Fülle von Arten. Dazu zählen im Landkreis Lindau Raritäten wie die Sumpf-Gladiole, die Mehlprimel, die Sibirische Schwertlilie und das fleischfressende Fettkraut. Auch viele seltene Schmetterlingsarten leben in den Streuwiesen, wie zum Beispiel der Goldene Scheckenfalter und der Ameisenbläuling. Im Landkreis Lindau haben auch extensiv genutzte Weideflächen eine große Bedeutung für die Artenvielfalt und die Erhaltung unseres Landschaftsbilds. Hier können im Frühjahr noch der Gesang des Baumpiepers und das Zirpen der Feldgrille gehört werden.
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