Das erste bedeutende Verfahren im sogenannten Allgäuer Tierskandal hat ein rechtskräftiges Urteil hervorgebracht. Die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen verurteilte den 68-jährigen Johann Baptist H. zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und seinen 25-jährigen Sohn Florian H. zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft.
Beide wurden wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Unterlassung schuldig gesprochen.
Die Taten fanden in Milchviehbetrieben in Bad Grönenbach statt, die von den beiden Angeklagten betrieben wurden.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, doch der Bundesgerichtshof hat die Revisionen als unbegründet verworfen. Somit ist das Urteil rechtskräftig, und Florian H. muss seine Haftstrafe antreten.