Ähnlich wie im letzten Jahr an Silvester herrschen Kontaktbeschränkungen auch im öffentlichen Raum. Die Polizei appelliert an alle Feiernden, die Kontaktbeschränkungen zu beachten, um einer weiteren Verbreitung des Virus Einhalt zu gebieten. Die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zeigen auch während des anstehenden Jahreswechsels Präsenz und setzen die geltenden Bestimmungen konsequent durch.
Aufgrund des geltenden Verkaufsverbots von Feuerwerk mahnt die Polizei zudem die Einhaltung folgender Punkte an:
- Experimentieren Sie nicht mit selbstgefertigtem Feuerwerk und fertigen Sie keine Selbstlaborate an! Solches Feuerwerk ist unberechenbar und kann zu schweren Verletzungen im Gesicht, vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt, was zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
- Die Polizei warnt eindringlich vor nicht zugelassenem Feuerwerk (sog. „Polen-Böller“). Sie sind oftmals nicht einheitlich gefertigt, was beispielsweise die Zündzeiten oder auch die Wucht der Detonation unberechenbar macht. Personen werden auch hier oftmals schwer verletzt.
- Feuerwerk, vor allem unsachgemäßer Umgang damit, führt zu einer erheblichen Brandgefahr. Zünden Sie kein Feuerwerk in der Nähe von anderen Personen und richten keine Raketen auf andere. Halten Sie beim Abbrennen Abstand von Gebäuden und von Gehölzen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, um Brände durch Querschläger zu vermeiden.
- Wenn Sie Alkohol konsumieren, tun Sie dies in Maßen. Übermäßiger Alkoholkonsum erhöht die Risikobereitschaft und damit auch die Unfallgefahr.
Im Notfall sind Feuerwehr und Polizei unter den Rufnummern 112 und 110 für Sie da.
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