Sonntagabend wurde eine junge Frau mit ihrem Motorroller einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Als die US-Bürgerin den Beamten eine sog. „Learner‘s-License“ („Lernführerschein“) aushändigte, wurde die Dame unangenehm überrascht.
Diese Art eines vorläufigen Führerscheins ist in Deutschland nicht anerkannt und somit war die junge Frau ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Da ihre Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, muss sie nun mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
(PI Marktoberdorf)