Wie in einer vorhergegangenen Zeitungsanzeige bekannt gegeben, war ein An- und Verkauf für Schmuck-, Pelz- und Goldwaren für einige Tage in Füssen vor Ort. Der Betreiber konnte den Beamten keine notwendige Genehmigung für das Gewerbe vorlegen.
Der An- und Verkauf wurde daher am Freitag vorzeitig eingestellt. Den Betreiber erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Eine bisher unbekannte Dame hatte noch einen Pelz sowie eine Tasche beim Händler hinterlegt und wollte sich am Folgetag wieder beim Händler melden. Die genannten Gegenstände wurden zur Eigentumssicherung bei der Polizei Füssen hinterlegt. Die Eigentümerin kann die Gegenstände bei der Polizeiinspektion Füssen abholen. (PI Füssen)