Die Stadt Lindau tritt entschieden den Behauptungen seitens des Bund Naturschutz entgegen, sie wolle mit der Fällung der Bäume auf dem Gelände des Eichwaldbades geltendes Recht brechen. Einen entsprechenden Vorwurf bezeichnete Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker als „schlichtweg falsch“.
Er bestätigte die ursprüngliche Absicht, die Bäume noch in der laufenden Fällperiode bis Ende Februar zu fällen, „aber nur, wenn sämtliche Genehmigungen vorliegen und die entsprechenden Gutachten angefertigt sind.“ Betroffen sind laut Fällliste auch nicht, wie der BN behauptet, 30 Bäume, sondern 21. Neun Eichen werden umgepflanzt.
Von den 21 Bäumen, die gefällt werden sollen, haben 15 die Vitalitätsstufe 3. Das heißt, sie sind bereits jetzt stark bis sehr stark gefährdet. Ein weiterer Baum hat sogar nur noch die Vitalitätsstufe 4, ist somit sehr stark beschädigt bis absterbend/tot. Dies geht aus dem Bauzustandsbericht der Garten- und Tiefbaubetriebe der Stadt Lindau (GTL) vom 6. April 2016 hervor. Die Vitalität von Bäumen wird in fünf Stufen von 0 (gesund bis leicht geschädigt) bis 4 (sehr stark geschädigt bis absterbend/tot) eingeteilt.
Auch den Vorwurf, entsprechende Artenschutzgutachten lägen nicht vor, kann die Stadt entkräften: Am 8. Februar 2017 hat eine Kontrolle der betreffenden Bäume stattgefunden. Die Bäume wurden auf vorhandene Höhlen und weitere Quartiermöglichkeiten für beispielsweise Fledermäuse untersucht. Sie wurden mit Hilfe von Ferngläsern nach Habitatstrukturen und Baumhöhlen abgesucht sowie mit Fotos dokumentiert.
Auf eine Untersuchung der Bäume mit Hilfe eines Hubsteigers oder eines Baumkletterers konnte verzichtet werden, da die zu fällenden Einzelbäume kaum Strukturen wie Höhlen oder größere Spalten aufwiesen. Großräumige Höhlen, die als Winterquartier für Fledermäuse geeignet wären, konnten in den zu fällenden Bäumen nicht festgestellt werden.
„Klar ist: Wenn derzeit die Bäume im Landschaftsschutzgebiet nicht gefällt werden können, dann werden wir dies nicht tun“, so Dr. Ecker. Derzeit sind die Arbeiten noch nicht einmal in Auftrag gegeben.
Die Stadtverwaltung werde aber gemäß der Mehrheitsentscheidung des Stadtrats in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde an der Realisierung der Therme weiterarbeiten. Dazu gehören Maßnahmen, die artenschutzrechtliche Probleme verhindern. Dann könnten die Bäume mit einer Ausnahmegenehmigung auch nach dem 28. Februar gefällt werden.
Deshalb erwägt die Stadt die wenigen möglichen Nisthöhlen in den Bäumen zu verschließen. Gleichzeitig müssen an den Bäumen, die erhalten bleiben, zusätzliche Nistmöglichkeiten geschaffen werden. Letztendlich werde den Tieren kein Lebensraum verloren gehen.