Die Abgabefrist für Anträge auf Zuschüsse aus der so genannten Vereinspauschale endet am 1. März. Bis spätestens dahin sollten die Ostallgäuer Sportvereine ihre Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen beim Landratsamt Ostallgäu einreichen. Auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, erhalten Geld vom Freistaat Bayern, wenn sie mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Über die Vereinspauschale
Die Vereinspauschale ist eine Leistung des Freistaates Bayern zur Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine. Die Zuschüsse sollen den Sportbetrieb fördern – zum Beispiel durch die Finan-zierung von Trainern und Übungsleitern – und den vereinseigenen Sportstättenbau unterstützen. Im Jahr 2015 erhielten 128 Ostallgäuer Sportvereine insgesamt 217.515 Euro aus dieser staatlichen Sportförderung.
„Wir bitten die Vereine, ihre Anträge möglichst einige Tage vor dem Stichtag 1. März vollständig abzugeben, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können“, rät Ilka Kögel vom Landratsamt. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Eingereicht werden können alle Lizenzen, die zum Stichtag gültig sind oder deren Frist zur Gültigkeitsverlängerung zum Stichtag noch nicht abgelaufen ist und die im Sportbetrieb des Antragsjahres tatsächlich zum Einsatz kommen. Berücksichtigt werden auch Lizenzen, die am Stichtag noch zur Verlängerung dem Verband vorliegen. Dies muss jedoch schriftlich nachgewiesen werden.
Welche Lizenzen anerkannt werden, weitere Informationen und Antragsformulare gibt es im Land-ratsamt Ostallgäu bei Frau Ilka Kögel, Tel. 08342 911-264, im Internet unter www.buerger-ostallgaeu.de/formulare.html oder per E-Mail: ilka.koegel@lra-oal.bayern.de.
Informationen können auch auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter http://www.km.bayern.de/lehrer/erziehung-und-bildung/sport.html (Stichwort Vereinssport) abgerufen werden.