Das Urteil zu lebenslanger Haft gegen den überlebenden Täter eines Schusswechels in einem Allgäuer Zug bleibt bestehen. Die Nachprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der Bundesgerichtshof mit.
Die große Strafkammer als Schwurgericht hat den Angeklagte nach vier Verhandlungstagen wegen versuchten Mordes in 2 Fällen, jeweils mit vorsätzlichem unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe, in einem Fall mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit versuchter Strafvereitelung schuldig gesprochen.
Gegen den Angeklagten wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verhängt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ferner hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
Dieses Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 11.03.2015 ist nun
rechtskräftig.
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