Das Schwurgericht des Landgerichts Kempten hat heute im sogenannten Zugschießerei-Prozess den 45-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, vorsätzlichen Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe, gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Strafvereitelung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zur therapeutischen Lösung wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Haft wird dazu dann unterbrochen werden, damit der 45-Jährige sich gegen seine Drogensucht behandeln lassen kann. Danach wird die Haftstrafe fortgesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird in der kommenden Woche darüber entscheiden, ob man in Revision geht.