Der Totschlagsprozess gegen einen 68-jährigen Rentner aus Memmingen ist heute abgeschlossen worden. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Das Urteil ist, da sowohl die Staatsanwaltschaft (Antrag: Freiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten) als auch der Angeklagte (Antrag der Verteidigung: Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten) Rechtsmittelverzicht erklärt haben, rechtskräftig.
In der Urteilsbegründung, der der Angeklagte zu großen Teilen weinend folgte, führte die Vorsitzende aus, der Angeklagte habe 46 Jahre lang in einer Ehe mit einer ihn kontrollierenden, aggressiven und bevormundenden Frau - dem späteren Tatopfer - gelitten. Zuletzt, als ihm die Frau die Toilette in der eigenen Wohnung versperrt und das Trinken rationiert habe, sei die Ehe für den Angeklagten zur Hölle geworden.
In der Tatnacht sei es die Frau gewesen, die zuerst davon gesprochen habe, ihren Mann töten zu wollen.
Unter Berücksichtigung all dieser Umstände sei es gerechtfertigt, von einem minder schweren Fall des Totschlags auszugehen. Bei alldem dürfe man aber das Unrecht nicht vergessen, das in der Tötung eines Menschen liege.