Bei einer Gaststättenkontrolle in der Sonthofener Innenstadt wurde von den Beamten in einer Kneipe trotz geöffneter Tür überlaute Musik festgestellt.
Da sich die Wirtschaft im unteren Bereich eines Wohnhauses befindet, wurde eine Reduzierung der Lautstärke veranlasst. Bei der Kontrolle wurde außerdem beanstandet, dass der Wirt keine Konzession vorweisen konnte. Zudem war er deutlichst alkoholisiert. (PI Sonthofen)