Ein Landwirt im oberallgäuer Wertach muss seine Solaranlage vom Dach abmontieren. Hintergrund ist ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg um den Denkmalschutz.
Die Solaranlage ist auf einem neu errichteten Wirtschaftsteil und nicht auf dem denkmalgeschützten Wohngebäude angebracht. Allerdings stören die Solarmodule das typische Allgäuer Aussehen des Einzeilerhofs, begründete das Landratsamt Oberallgäu sein Vorgehen gegen die Solaranlage. Der Landwirt hatte dagegen geklagt, hätte wohl aber verloren. So endete der Prozess mit einem Vergleich. Die Solaranlage muss zwar weg, allerdings erst bis 2015.