Wegen fahrlässiger Tötung und unbegründeter Verschreibung von Betäubungsmitteln muss sich heute ein 59-jähriger Orthopäde vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten.
Über Monate hinweg soll der Mediziner aus dem Ostallgäu im Jahr 2011 einem Patienten opiahaltige Schmerzpflaster verschrieben haben. Der 33-Jährige Mann hatte die Pflaster ausgekocht und sich die Opiate gespritzt. An einer Überdosis war er schließlich gestorben.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Arzt dem Mann die Pflaster nicht in der hohen Menge und über so einen langen Zeitraum verschreiben dürfen. Außerdem hätte der Mediziner misstrauisch werden müssen, da sich der Mann so viele Schmerzpflaster verschreiben ließ. Das Amtsgericht hatte gegen den Arzt bereits per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe einer mittleren fünfstelligen Summe verhängt. Da der Orthopäde gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zur Verhandlung. Für den Prozess ist ein Fortsetzungstermin in zwei Wochen angesetzt.