Das Hauptzollamt Augsburg verhängte gegen ein Tiefbauunternehmen einen Verfallbescheid in Höhe von knapp 250.000 Euro, wegen Mindestlohnverstößen in der Baubranche. Wie Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kempten ergaben, zahlte eine litauische Kabeltiefbaufirma seinen Arbeitern nicht den Mindestlohn. Die Firma ersparte sich dadurch Lohnzahlungen von knapp 250.000 €.
Das Hauptzollamt Augsburg verhängte deshalb gegen das Unternehmen einen Verfallbescheid in Höhe von knapp 250.000 Euro. Der Bescheid ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden und die Summe wurde bereits gezahlt.
Ungeachtet der Ahndung können die betroffenen Arbeitnehmer ihre nichtgezahlten Lohnanteile arbeitsrechtlich geltend machen.
Zusätzliche Information:
Ein Verfallbescheid kann verhängt werden, wenn der Täter für eine andere Person gehandelt und diese Person aus der mit Geldbuße bedrohten Handlung etwas erlangt hat.
Diese dritte Person ist in der Regel eine juristische Person (z. B. eine GmbH oder AG), die einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Rechtsverstoß gezogen hat und zum Adressaten des Verfallbescheids wird.
Liegen in einer Branche Mindestlohnregelungen vor, müssen diese sowohl von einheimischen als auch ausländischen Firmen, die in Deutschland arbeiten und die überwiegend in dieser Branche tätig sind, eingehalten werden.