Schmutzige Straßen so schnell wie möglich sauber machen
Landwirte haben in den kommenden Wochen wieder alle Hände voll zu tun: Der Mais muss geerntet und eingebracht werden. Dass ihre Fahrzeuge dabei Schmutz auf der Straße hinterlassen, bringen die Arbeiten mit sich. Allerdings sollten die Verunreinigungen trotz der vielen Arbeit so schnell wie möglich beseitigt werden. Denn sonst kann es für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Darauf weisen die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt am Landratsamt Unterallgäu hin.
Häufig gelangen über die Räder der Erntefahrzeuge Lehm- und Erdreste vom Feld auf die Fahrbahn. Vor allem wenn es feucht ist, kann sich so ein rutschiger Film auf der Straße bilden. Die Behörden appellieren deshalb an Landwirte und Lohnunternehmer, mit Warnschildern auf Verschmutzungen hinzuweisen und die Straße direkt im Anschluss an die Ernte zu reinigen.
Andernfalls kann dies schlimme Folgen haben: So wurde laut Josef Eberhard von der Mindelheimer Polizei im Unterallgäu vor ein paar Jahren eine Frau schwer verletzt, als sie mit ihrem Auto auf einer von der Ernte verunreinigten Straße ins Rutschen kam und gegen einen Baum prallte. „Es gab kein Warnschild, das auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht hätte“, blickt Eberhard zurück.
Um Unfälle zu vermeiden, verständigt die Polizei den jeweiligen Straßenbaulastträger, also zum Beispiel den Landkreis, wenn sie von einer verschmutzten Straße Kenntnis hat. Das war vor kurzem wieder der Fall, wie Tiefbauamtsleiter Walter Pleiner berichtet. Wegen Schmutz, der bei der Maisernte liegengeblieben war, musste die Polizei die Kreisstraße MN 9 zwischen Ettringen und Siebnach über eine Stunde sperren. Erst als der Kreisbauhof diese gereinigt hatte, konnte sie wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Die Kosten für die Reinigung werden in solchen Fällen dem Verursacher der Verschmutzungen in Rechnung gestellt, sagt Pleiner. Außerdem gibt Johann Roßkopf, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, zu bedenken: „Derjenige, der eine Straße verschmutzt, trägt auch die Verantwortung, falls deswegen etwas passiert.“ Laut Straßenverkehrsverordnung ist das Verunreinigen von Straßen grundsätzlich verboten, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. (PM)
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