Unterallgäu setzt auf bessere Qualität in der Kinderbetreuung
Der Landkreis Unterallgäu setzt in Zukunft mehr auf Qualität und Flexibilität in der Kindertagespflege. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu einstimmig eine neue Richtlinie beschlossen.
Im Unterallgäu gibt es derzeit 65 Tagesmütter und zwei Tagesväter. Sie haben sich durch verschiedene Qualifizierungsmodule für diese Aufgabe vorbereitet und nehmen jährlich an Fortbildungen teil. Dies gehört unter anderem zu den Voraussetzungen, um Förderleistungen vom Landkreis zu erhalten.
Bislang gab es hierfür Sachleistungen und einen Anerkennungsbeitrag, der vom Alter der betreuten Kinder und von der Qualifizierung der Pflegeperson abhing.
Die neue Richtlinie orientiert sich an den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Tagespflegepersonen erhalten für ihre Tätigkeit eine Geldleistung, die sich künftig zusammensetzt aus
- einem Basiswert, vorgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration,
- einem Buchungszeitfaktor, der die Förderhöhe an die tatsächliche Buchungszeit anpasst,
- einem Gewichtungsfaktor, der bei Kindern mit Behinderung höher angesetzt wird, aber nicht vom Alter der Kinder abhängt,
- und einem differenzierten Qualifizierungzuschlag, der den Qualifizierungsstatus der Tagesmutter oder des Tagesvaters berücksichtigt.
Hinzu kommen Wochenend- und Feiertagszuschläge und eine monatliche Pauschale für Sachaufwendungen von 300 Euro bei einer wöchentlichen Betreuung von 40 Stunden.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der neu gefassten Richtlinie zu und empfahl dem Kreistag, die hierfür notwendigen Mittel von 440.000 Euro im Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.
Auch die Kostenbeiträge, die Eltern für die Tagespflege zahlen, fasste der Jugendhilfeausschuss neu. Der Elternbeitrag variiert je nach Betreuungszeit und Alter des Kindes. Die Betreuung eines zweiten Kindes kostet nur noch 70 Prozent, die eines dritten Kindes 40 Prozent des Beitrages für das erste Kind. Damit liegen die Beiträge in ähnlicher Höhe wie bei Kinderkrippen und Kindergärten im Landkreis. Der Basiswert wird in der Regel jährlich durch das Sozialministerium festgelegt; damit ändern sich dann sowohl die Geldleistungen als auch die Kostenbeiträge der Eltern.
Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, die entsprechende Satzung zur Erhebung der Kostenbeiträge zu erlassen.
Wer eine Tagesmutter sucht oder Interesse an der Tätigkeit hat, kann sich auf www.kindertagespflege-unterallgaeu.de informieren.
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