Urkundenunterdrückung und Sozialleistungsbetrug
Mit einem Flieger aus Spanien reiste am 26.10.16 ein 49-jähriger Nigerianer nach Deutschland ein. Dazu brauchte er kein Visum, weil er eine spanische Aufenthaltserlaubnis hatte. Bei der Passkontrolle stellte ein Beamter der Schleierfahndung Pfronten fest, dass der Mann drei Monate in seinem Heimatland – Nigeria – verbracht hatte.
Soweit wäre alles in Ordnung gewesen, wenn nicht über einen Fingerabdruckabgleich herausgekommen wäre, dass sich der Nigerianer unter anderen Personalien in Deutschland als Asylbewerber hatte registrieren lassen. So erhielt er unberechtigt Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei allen zuständigen Behörden hatte der Asylbewerber seinen richtigen Reisepass nicht vorgelegt. Auf sein Asylbegehren wollte der Mann trotzdem nicht verzichten. Die Polizeibeamten verständigten das zuständige Ausländeramt, das die Überweisung für November rückgängig machen konnte. Gegen den 49-Jährigen laufen Ermittlungen wegen mittelbarer Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung und Sozialleistungsbetrug.
(PStF Pfronten)
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