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Schwan
(Bildquelle: (Bildquelle: pixabay))
 
Ostallgäu
Dienstag, 22. November 2016

Stallpflicht für Geflügel auch im Ostallgäu

Neben anderen vorsorglichen Schutzmaßnahmen hat das Landratsamt eine landkreisweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Der Vogelgrippe-Virus H5N8 wurde bei einem Schwan nachgewiesen.

Nachdem das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt hat, dass die aktuellen Befunde zur Geflügelpest („Vogelgrippe“) auf ein nicht nur lokal begrenztes Geschehen an den größeren südbayerischen Seen schließen lassen, hat auch das Landratsamt Ostallgäu eine landkreisweite Stallpflicht für Geflügel, zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse angeordnet. Geflügelhalter müssen ihre Tiere bis auf weiteres in geschlossenen Ställen unterbringen. Bei dieser vorsorglichen Maßnahme geht es darum, einen Kontakt mit Wildvögeln und so ein Übergreifen der Geflügelpest auf gewerblich oder sonst gehaltenes Hausgeflügel zu verhindern.

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts beinhaltet auch die Regelungen der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Montag in Kraft gesetzten „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“. So müssen auch Geflügelhalter mit weniger als 100 Tieren beispielsweise die pro Werktag verendeten Tiere in ihrem Bestandsregister erfassen und ihre Ställe gegen unbefugtes Betreten sichern, Schutzkleidung tragen, an den Ein- und Ausgängen Desinfektionswannen oder –matten vorsehen und Transportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren. Als Vorsorgemaßnahme werden auch alle Ausstellungen und Märkte mit Geflügel (zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse und Fasane) oder Vögeln anderer Arten (zum Beispiel Tauben) untersagt.

Mit diesen konsequenten Maßnahmen will das Landratsamt die rund 36.000 Tiere der über 1.000 gemeldeten Geflügelhalter im Landkreis vor der aktuellen Krankheitswelle schützen.

Anlass für die Schutzmaßnahmen war insbesondere der Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N8 bei einem am Schlingener See gefundenen Schwan. Das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts (nationales Referenzlabor) ging heute im Landratsamt ein. Die im Umkreis des Fundorts gelegenen Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt informiert und auf die notwendigen Schutzmaßnahmen hingewiesen.

Für Fragen zur Geflügelpest, insbesondere von Geflügelhaltern zur Stallpflicht, ist das Veterinäramt am Landratsamt unter der Telefonnummer 08342 911-213 erreichbar.


Tags:
Virus Vogelgrippe Schwan Stallpflicht


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