Der Bundestagskandidat in Gänsefüßchen
Ein Fehler beim Druck der Wahl-Stimmzettel im Ostallgäu hatte vor einigen Tagen für Aufregung gesorgt. Der Wahlvorschlag des Direktbewerbers Werner Fischer aus Kaufbeuren war versehentlich in Anführungszeichen gedruckt worden. Der Kreiswahlvorschlag sei aber eindeutig zu erkennen. Missverständnisse beim Wähler über die Person des Bewerbers beziehungsweise beim Wahlvorgang hält auch Kreiswahlleiter Ralf Kinkel für ausgeschlossen. Jetzt hat sich Fischer selbst zu Wort gemeldet...
Der Brief des ostallgäuer Bundestagskandidaten Werner Fischer:
Als betroffener Kandidat will ich zu den erschienenen Artikel erläutern: Nachdem ich von Wählern auf die Muster-Stimmzettel und die Bezeichnung „BÜRGER-KANDIDAT“ angesprochen wurde, habe ich beim Kreiswahlamt nachgefragt. Dort räumte man die fehlerhafte Bezeichnung sofort ein. Auf Nachfrage, wieso vom Wahlvorschlag abgewichen wurde und wie es dazu gekommen ist, hat man mir glaubhaft versichert, dass es hier zu einem bedauerlichen Fehler gekommen sei. Ein Ersatz der Stimmzettel sei nicht mehr möglich, da sie bereits ausgeliefert seien. Eine solche Aktion, die zu erheblicher Mehrarbeit und Kosten geführt hätte, habe ich auch nicht verlangt.
Da sich keine Hinweise auf eine absichtliche Benachteiligung ergeben haben, habe ich mit dem Kreiswahlleiter vereinbart, auf einen Wahleinspruch zu verzichten, wenn der Fehler öffentlich gemacht wird. Durch entsprechende Veröffentlichungen ist diese Zusage inzwischen umgesetzt worden - ich sehe daher keinen Grund für einen Wahleinspruch.
Die Bezeichnung BÜRGER-KANDIDAT soll deutlich machen, dass mich nicht eine Partei, sondern Bürger vorgeschlagen haben. Zwar verfüge ich inzwischen über etliche Kontakte zu verschiedenen Parteien und Fraktionen, doch bei mir stehen die Interessen der Bürger im Mittelpunkt, nicht die einer Partei. Diese parteiübergreifende Arbeit hätte auch der Bundestag bitter nötig, denn bedenkenswerte Argumente findet man bei allen Parteien.
Der ständige Streit zwischen den Parteien darf nicht weiter ausufern. Ein Volksvertreter hat sich um die Belange seiner Bürger zu kümmern, nicht um einseitige Parteiinteressen. Die Wähler bestimmen, wem sie mit ihrer Erststimme den dafür nötigen Einfluss geben! Für die Stärke der Parteien ist allein die Zweitstimme maßgebend – mit Erststimmen kann man eine Partei nicht mehr stärken, da Überhang-Mandate jetzt ausgeglichen werden.
Die Wahl von Einzelbewerbern führt auch zu einem Bundestag ohne Überhang- und Ausgleichsmandate. Und würde im Wahlkreis Ostallgäu ein Einzelbewerber gewählt, schriebe er Geschichte, denn seit Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrecht im Jahr 1953 hat es noch kein Einzelbewerber in den Bundestag geschafft.
Parteien sind sicher nötig, doch ihr e Machtfülle ufert aus. Sie manipulieren das Wahlrecht zu ihren Gunsten. Sie bedienen sich jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen über staatliche Mittel aus der Staatskasse. Dazu kommen üppige Abgeordnetenbezüge, Zulagen und Fraktionsgelder und natürlich die Zuwendungen an ihre Stiftungen. Hier ist Sparsamkeit, Transparenz und Kontrolle geboten – darin sehe ich eine meiner Aufgaben.
Sollte ich staatliche Mittel (ab 10%) erhalten, gehen diese in voller Höhe in eine Stiftung. Gleiches gilt für die Hälfte meiner Abgeordnetenbezüge. Die Mittelverwendung liegt in den Händen der Wahlkreis-Bürger - sie entscheiden - so habe ich das festgelegt. Und was bietet die Partei-Konkurrenz? Plakate, Wahlversprechen und Werbegeschenke.
Es gibt gute Gründe, mit der ERSTSTIMME - WERNER FISCHER den „BÜRGER-KANDIDAT“ zu wählen. Und wer mit der Zweitstimme (s)eine Partei unterstützen will, kann das ja problemlos umsetzen - oder einfach darauf verzichten.
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