Bundespolizisten decken Schleusung auf
Bundespolizisten haben am Mittwochmorgen (24. Januar) erneut zwei Pakistani vorläufig festgenommen. Sie wollten acht Männer pakistanischer und indischer Herkunft gegen Bezahlung unerlaubt ins Land bringen. Wie sich herausstellte, sind sieben der zehn Männer bereits als Asylsuchende in Deutschland registriert. Der Richter erließ heute einen Haftbefehl gegen die beiden mutmaßlichen Schleuser und einen Geschleusten.
Bundespolizisten kontrollierten am Grenztunnel Füssen zwei Fahrzeuge mit deutscher Zulassung. Es handelte sich um Mietfahrzeuge, in denen sich jeweils fünf Personen befanden.
Keiner der Insassen konnte jedoch für den Grenzübertritt gültige Dokumente vorweisen.
Der 24-jährige Fahrer des ersten Fahrzeugs beförderte zwei Inder sowie zwei pakistanische Männer im Alter zwischen 32 und 46 Jahren.
Die drei pakistanischen Insassen wiesen sich gegenüber den Bundespolizisten mit deutschen Asyldokumenten aus. Diese berechtigen jedoch nicht zum Grenzübertritt. Ein indischer Mitfahrer besaß eine italienische Identitätskarte, die ebenso wenig die Einreise gestattet. Der andere Inder wurde von den deutschen Ausländerbehörden bereits gesucht. Er sollte nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben werden.
Im zweiten Fahrzeug befanden sich der 29-jährige pakistanische Fahrer sowie vier weitere Landsleute zwischen 24 und 36 Jahren.
Einer der Pakistani ist geduldeter Ausländer, zwei weitere befinden sich noch im laufenden Asylverfahren in Deutschland. Die anderen beiden Insassen reisten ohne jegliche Ausweisdokumente.
Die beiden mutmaßlichen Schleuser wurden heute dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ebenso entschied das Gericht die Abschiebehaft des 46-jährigen Inders.
Dem anderen 33-jährigen Inder wurde die Einreise nach Deutschland verweigert.
Die Beamten übergaben ihn an die österreichischen Behörden.
Die pakistanischen Staatsangehörigen wurden dem jeweils für sie zuständigen Ausländeramt zugeführt.
Einer der Geschleusten äußerte im Rahmen der Vernehmung ein Asylbegehren und wurde daher an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet.
Die Ermittlungen führt die Bundespolizeiinspektion Kempten. (PM)
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