Empfindliche Geldstrafe
Am Dienstag, 02.07.13, kurz nach 17.00 Uhr, wurde auf einem Parkplatz in der Oststraße ein geparkter Pkw angefahren. Der Verursacher verließ den Tatort, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern. Dieser lag, wie sich später herausstellte, bei derzeit geschätzten 2.000 Euro. Pech jedoch für ihn, dass er durch eine aufmerksame Zeugin beobachtet worden war.
Diese meldete den Unfall, einschließlich des notierten Kennzeichens, umgehend der Polizei. Noch am gleichen Tag konnte der Tatverdächtige, ein 35-jähriger Mann aus dem Oberallgäu, an seiner Wohnanschrift angetroffen und überprüft werden. Mit der Konfrontation der Spurenauswertung und der neutralen Zeugenaussage legte er sehr schnell ein Geständnis ab. Der Mann muss mit einer empfindlichen Geldstrafe durch das Gericht rechnen, unter Umständen sogar mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis. Bei einer Schadenshöhe die in der Regel bei etwa 1.500 Euro liegt und durch einen Gutachter festgelegt wird ist diese zusätzliche Strafregelung durch die Staatsanwaltschaft zu prüfen.
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