Stadt Immenstadt führt Hundebestandsaufnahme durch
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Immenstadt eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung am Kirchplatz 7 (Zimmer 207, Telefon 08323/9988-230) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 75 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für den zweiten Hund (170 €) und für jeden weiteren Hund (220 €) bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 20 % der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden ab Mitte September alle Haushalte im Stadtgebiet Immenstadt und in allen Ortsteilen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
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