Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT-Drivetime
mit Bernd Krause
 
 
Symbolbild Räumdienst
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Memmingen - Memmingen
Montag, 5. November 2018

Memminger Bauhof geht gut vorbereitet in Wintersaison

Nach der Zeitumstellung Ende Oktober ist es gewiss: der Winter steht vor der Tür. Und mit ihm Kälte und Schnee. Darauf ist der Memminger Bauhof bestens vorbereitet. Mit circa 150 Kubikmetern Salz im Silo, 1.000 Tonnen Salz in der Salzhalle, 32 Räumfahrzeugen und 44 Handräumern stehen genug Streumittel, Maschinen und Mitarbeiter bereit, um die Straßen und Wege in Memmingen und den Stadtteilen von Eis und Schnee zu befreien. Dennoch wirbt Markus Geikl, Leiter des Bauhofs, um Nachsicht: „An schneereichen Tagen können wir trotz des hohen Aufgebots an Personal und Räumfahrzeugen nicht überall zugleich räumen und bitten dafür die Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis.“

Aber nicht nur das Team des Bauhofs ist gefragt, wenn Schnee fällt. Auch die Memmingerinnen und Memminger sind dazu angehalten, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu räumen. Ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt die sogenannte Räum- und Streupflicht. Bis 20 Uhr muss so oft geräumt werden, dass niemand durch Glätte oder Schnee gefährdet wird. Denn sollte jemand auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg stürzen und sich verletzten, stehen ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann, weil er bei der Arbeit, krank, verreist oder körperlich dazu nicht in der Lage ist, hat für eine Vertretung zu sorgen. Wenn dies nicht der nette Nachbar übernimmt, kann man einen Hausmeisterdienst beauftragen. Außer dem Gehweg müssen Anlieger auch den Weg zum Haupteingang und bei Wohngemeinschaften den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und Garagen räumen und streuen.

Lagern sollte man den Schnee auf dem eigenen Grundstück. Er gehört keinesfalls auf die Straße, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das Ausbringen von Streusalz nur in absoluten Ausnahmezuständen wie bei besonderer Glättegefahr oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Blitzeis in so geringen Mengen wie nötig zulässig ist. Ansonsten ist es verboten. Ätzende oder umweltschädliche Stoffe dürfen nicht genutzt werden. „Auch wir beim Bauhof schonen die Umwelt, indem wir durch die angewendete Feuchtsalz-Methode weniger Salz einsetzen müssen“, äußert sich der Leiter des Bauhofs erfreut. „Bei dieser Methode wird das Salz mit Wasser vermischt und ist somit ergiebiger.“ Hergestellt wird das Feuchtsalz in der eigenen Soleanlage des Bauhofs. Als Streugut empfiehlt Geikl Anliegern, Sand oder Splitt zu verwenden.(pm)


Tags:
Wintersaison Bauhof Schnee Streugut


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