Strompreis beim Allgäuer Überlandwerk bleibt gleich
Leicht sinkende staatliche Abgaben und der optimierte Stromeinkauf des Allgäuer Überlandwerks (AÜW) sorgen dafür, dass der Strompreis für die Kunden in 2018 gleich bleibt - trotz steigender Netznutzungsentgelte.
Bereits zum fünften Mal in Folge senkt AÜW den Energiepreis, den einzigen Strompreisbestandteil auf den AÜW direkten Einfluss hat. Damit profitieren die Kunden von AÜW seit mehreren Jahren von der sehr guten Stromeinkaufsstrategie und dem Kostenmanagement des regionalen Energieversorgers.
„Um den Strompreis richtig zu verstehen, muss man wissen, dass sich der Preis pro Kilowattstunde aus drei Bestandteilen zusammensetzt. Da wären zum einen die staatlichen Abgaben und Steuern, die Netznutzungsentgelte sowie der reine Energiepreis.“, erläutert Michael Lucke, Geschäftsführer AÜW. „Wenn man bedenkt, dass knapp 80 Prozent des Strompreises fremdbestimmt werden, das heißt vom Energieversorger nicht beeinflussbar sind, ist unser Spielraum mit dem reinen Energiepreis nicht mehr so groß. Umso mehr freue ich mich, dass wir es zum fünften Mal in Folge geschafft haben, den Energiepreis zu senken und somit den Strompreis für unsere Kunden gleich zu halten.
Einen zusätzlich positiven Effekt bringt die EEG-Umlage, die vom Gesetzgeber in 2018 leicht gesenkt wird. Trotz der sinkenden EEG-Umlage bilden die gesetzlichen Abgaben und Steuern mit gut 52 % nach wie vor den größten Anteil beim Strompreis.
Höhere Netzentgelte in 2018
Auf Grund von höheren Kosten der vorgelagerten Stromnetze, die an die AllgäuNetz GmbH&Co KG, dem Stromnetzbetreiber in weiten Teilen des Allgäus, durchgereicht werden, erhöhen sich in 2018 die Netznutzungsentgelte.
„Die leicht sinkenden Steuern und Abgaben sowie unsere vorausschauende Strombeschaffung ermöglichen es uns in 2018 unseren Kunden einen gleichbleibenden Brutto-Strompreis anbieten zu können - trotz der steigenden Netznutzungskosten.“ so Lucke.
Informationen zu der Zusammensetzung des Strompreises
Der Strompreis für Haushalts- und Gewerbekunden setzt sich aus drei Strompreisbestandteilen zusammen:
Staatliche Abgaben und Steuern 52,06 Prozent
Netznutzungsentgelte 27,88 Prozent
Energiepreis/Handel 20,06 Prozent
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