Seit 2006 per Haftbefehl gesucht
Ein 33-Jähriger stand am Freitagabend vor der Wahl: Zur Hochzeitsfeier oder ins Gefängnis? Die Bundespolizei hatte den Cousin des Bräutigams festgenommen, weil er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Der Verhaftete hatte die anstehende Feierlichkeit schon abgeschrieben. Ihm standen fast zwei Monate Gefängnis bevor. Sein heiratswilliger Verwandter half ihm aber aus der Patsche.
Bundespolizisten unterzogen den Fahrgast einer Regionalbahn am Kemptener Bahnhof einer Kontrolle. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich mit Hilfe des Polizeicomputers heraus, dass der in der Schweiz wohnhafte Deutsche von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gesucht wurde. Er war bereits Anfang 2006 vom Amtsgericht Waren wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 2.000 Euro verurteilt worden. Der Verhaftete erklärte, dass er gerade auf dem Weg zur Hochzeit des Cousins gewesen wäre. Er sei jedoch mangels finanzieller Möglichkeiten nicht in der Lage, die geforderte Summe zu begleichen.
Angesichts des Haftbefehls konnten die Beamten dem Mann nicht gestatten, sich weiter auf den Weg zur Hochzeitsfeier zu begeben. Ersatzweise standen ihm 59 Tage Freiheitsentzug bevor. Die Haftstrafe hätte er auch tatsächlich antreten müssen, wenn nicht der telefonisch informierte Bräutigam eingesprungen wäre und die geforderte Summe ausgelegt hätte. Grund genug, sich doppelt zu bedanken: zum einen für die Einladung zur Hochzeitsfeier zum andern für die freiheitserhaltende Unterstützung.
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