Stadt Lindau erlässt Grill- und Feuerverbot
Derzeit liegt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes in unserer Region auf Gefahrenstufe vier (von fünf). Wegen der sehr hohen Brandgefahr spricht die Stadt Lindau ab sofort ein Grillverbot an allen öffentlichen Plätzen aus. Das betrifft auch die Uferanlagen, beispielsweise auf der Hinteren Insel, am Giebelbach, im Lotzbeck- und im Lindenhofpark. Es ist zudem nicht erlaubt mit Einweggrills am Boden und auf der Wiese zu grillen.
Das Grill- und Feuerverbot gilt auch an den öffentlichen Grillplätzen am Wäsen, in Zech und im Dunkelbuch. Auch wenn Grillstellen mit Steinen eingefasst sind, könnte die Glut verwehen. Eine Ausnahme ist der Grillplatz am Segelhafen Zech, da dieser abseits von Bäumen und trockenem Holz liegt.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass keine Zigarettenkippen und Flaschen achtlos weggeworfen werden, da diese, speziell im Böschungsbereich von Straßen, oft Brände auslösen können.
Die Stadt Lindau appelliert hier an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürger.
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