Mädchen tot in Lindau aufgefunden: Haftbefehl erlassen
Einen Tag nach dem Fund eines toten Mädchens in einer Wohnung in Lindau am Bodensee, steht die Todesursache fest. Demnach ist die Neunjährige durch Ersticken ums Leben gekommen. Ursache dürfte das Pressen eines weichen Gegenstands in das Gesicht des Mädchens gewesen sein. Das ergab die gerichtsmedizinische Untersuchung in Ulm. Gegen die Mutter des Mädchens wurde Haftbefehl erlassen.
Die Lindauer Polizei wurde gestern (14. September 2016) Vormittag von der Schulleitung über das Fehlen der Grundschülerin informiert, nachdem diese am Dienstag und Mittwoch nicht zur Schule erschienen war. Ebenso ging eine besorgte Mitteilung der Arbeitsstelle ein, an der die 47-jährige Mutter des Mädchens nicht erschienen war. Unter Hinzuziehung der Lindauer Feuerwehr erbrachte die Überprüfung der Polizeibeamten am Mehrfamilienhaus im Stadtteil Reutin Hinweise auf hilflose Personen in der Wohnung im 3. Stock, weshalb die Wohnungstüre zwangsweise geöffnet werden musste.
Darin fanden die Beamten das bereits verstorbene Mädchen und deren nicht mehr ansprechbare Mutter auf. Sie befand sich durch eigene überdosierte Tabletteneinnahme in einem äußerst kritischen Gesundheitszustand und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Zwischenzeitlich ist sie auf dem Wege der Besserung, ansprechbar und vernehmungsfähig, machte bislang aber keine Angaben.
Sofort begann die Lindauer Kriminalpolizei mit ihren Ermittlungen und der Spurensicherung. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte auf ein widerrechtliches Eindringen in die Wohnung oder sonstige Gewalteinwirkung Unbekannter zum Nachteil der beiden Personen. Vielmehr ergaben sich Hinweise, dass die Mutter für den Tod ihres Kindes verantwortlich sein könnte, weshalb zur Klärung der Todesursache eine gerichtsmedizinische Untersuchung angeordnet wurde. Diese wurde heute Vormittag durch das Rechtsmedizinische Institut in Ulm durchgeführt. Sie verdichtete die Anhaltspunkte, dass das Mädchen durch Ersticken mit einem weichen Gegenstand gestorben ist.
Aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes legt die Kemptener Staatsanwaltschaft der 47-jährigen Mutter ein vollendetes Tötungsdelikt zur Last und ordnete die Vorführung vor die Haftrichterin beim Amtsgericht Memmingen an. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen dem dringenden Tatverdacht des Totschlags. Die Frau wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Hintergrund der Tat dürfte nach jetzigem Kenntnisstand eine schwere familiäre Belastungssituation gewesen sein. Der Vater des Mädchens war vor einiger Zeit ebenfalls verstorben.
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