Lindau verstärkt Kontrollen um Bettler und Musikanten
"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden", wusste schon der große deutsche Volksdichter Wilhelm Busch. Dennoch soll die Straßenmusik ein fixer Bestandteil im sommerlichen Treiben auf der Lindauer Insel bleiben. Allerdings will die Stadtverwaltung in diesem Jahr die Musikanten etwas genauer kontrollieren, da es in den vergangenen Jahren immer mehr Beschwerden über akustischen Wildwuchs gab.
So werden die Verantwortlichen in diesem Jahr deutlich genauer auf die Einhaltung der Regeln für Musikanten achten. So sind laute Instrumente wie Trommeln oder Trompeten sowie elektronische Instrumente, Tonwiedergabegeräte und Verstärkeranlagen verboten. Außerdem dürfen die Musiker nicht länger als eine halbe Stunde am gleichen Ort spielen.
Prinzipiell muss sich jeder Straßenmusiker bei der Stadtverwaltung anmelden. Das geht über ein Formular auf der Homepage der Stadt oder direkt beim Bauamt der Stadt Lindau. Dieses kann im Internet heruntergeladen werden. Die Stadtverwaltung kann theoretisch auch Proben des Könnens der Musiker fordern. Allerdings ist dies in Lindau eher die Ausnahme.
Neben den Musikanten werden Polizei und Stadtverwaltung auch die Bettler genauer überprüfen. Hier haben sie vor allem das aggressive und organisierte Betteln im Blick.
Mit den Kontrollen soll sichergestellt werden, dass sich die Straßenmusiker an folgende Regeln halten:
- Das Musizieren auf dem Marktplatz und in der Fußgängerzone ist nur zu bestimmten Zeiten und in den bestimmten Zonen für max. 30 Minuten gestattet. Werktags nur während der genehmigten Spielzeiten, die jeweils von 14.30 bis 18 Uhr festgelegt sind. Außerhalb dieser Zeiten und Zonen sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren nicht erlaubt. In jeder Zone darf immer nur ein Musiker / eine Musikgruppe zur gleichen Zeit spielen. Nach Beendigung einer Spielzeit ist die Zone zu wechseln.
- Das Musizieren am Seehafen ist nur zu genehmigten Zeiten für maximal 30 Minuten gestattet. Ein eventuelles Hafenkonzert darf nicht beeinträchtigt werden. Am Seehafen dürfen maximal zwei Musiker oder Musikgruppen zur gleichen Zeit spielen. Nach Beendigung einer Spielzeit ist der Standort um mindestens 75 Meter zu wechseln.
- Musikgruppen dürfen aus maximal drei Personen bestehen.
- Lautstarke Instrumente wie Trommeln, Trompeten sowie elektronische Instrumente, Tonwiedergabegeräte und Verstärkeranlagen dürfen nicht verwendet werden.
- Ein Verkauf von Tonträgern auch aus eigener Produktion ist nicht zulässig.
- Genehmigte Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden. Weisungen des
- Veranstalters ist Folge zu leisten.
Bei berechtigten Beschwerden sind die Polizei und die Beauftragten der Stadt Lindau befugt, die Straßenmusik zu unterbinden und erforderlichenfalls einen Platzverweis auszusprechen.
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