Kind ungesichert auf Fahrrad mitgenommen und Unfall verursacht
Zu einem Verkehrsunfall mit glücklicherweise nur leichten Verletzungen kam es gestern gegen 16.45 Uhr in der Robert-Bosch-Straße, weil ein Fahrradfahrer aus dem Landkreis Lindau gestürzt war.
Der 46-jährige Familienvater war mit einem Fahrrad unterwegs und hatte auf dessen Mittelstange ein völlig ungeeignetes Sitzbrett angebaut. Auf diesem saß seine zweijährige Tochter, die einen Fuß in die Speichen des Vorderrades brachte. Dieses blockierte daraufhin, und das Fahrrad überschlug sich. Glücklicherweise waren die von Vater und Tochter erlittenen Verletzungen derart gering, dass der Rettungsdienst nicht hinzugezogen werden musste. Es entstand geringer Sachschaden.
Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang:
Kinder bis zum siebten Lebensjahr dürfen nur auf Fahrrädern mitgenommen werden, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidung oder ähnlichem dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können (§ 21/III StVO). Sollte es zu Verletzungen kommen, weil gegen diese Regeln verstoßen wurde, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch die Beförderung in Anhängern ist geregelt.
(PP Schwaben Süd/West)
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