Der Bund Naturschutz staunt über das Landratsamt Lindau
Die Naturschützer der Kreisgruppe Lindau (Bodensee) des BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) staunen über die Entscheidung des Lindauer Landratsamtes, dem Wasserburger Bürgermeister Thomas Kleinschmidt den Bau eines Geräteschuppens im Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Bodenseeufer“ zu verweigern.
„Wir kritisieren die Ablehnung nicht. Sie ist sicher richtig. Auch die gegebene Begründung unterstreichen wir“, erklärt der Kreisvorsitzende Erich Jörg von der BN-Kreisgruppe zu den Vorgängen. Was ihn aber erstaune, sei die Strenge und Konsequenz, wie das Lindauer Landratsamt über das Baugesuch von Thomas Kleinschmidt geurteilt habe.
Die Begründungen sprächen den Lindauer Naturschützern aus dem Herzen. Die Behörde habe mit großer Deutlichkeit die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landschaftsschutzverordnung voll zur Wirkung gebracht, meint Erich Jörg. Jeder Neubau in einem Landschaftsschutzgebiet sei einer zu viel.
„Wir freuen uns sehr darüber, dass das Landratsamt Lindau keine Präzedenzfällen schaffen will, den Gebietscharakter der Bodenseeuferlandschaft bewahren möchte und dafür entsprechend handelt“, befindet der Lindauer Naturschützer. Die BN-Kreisgruppe vermisst jedoch eine einheitliche Linie der Lindauer Behörde, wenn es um Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Bodensee“ geht und verweist hier insbesondere auf das bereits in Bau befindliche Großprojekt Therme am Reutiner Kreisgruppe Bodenseeufer im Eichwald. Hier hat zwar das Landratsamt Lindau nicht die Baugenehmigung erteilt. Das tat die Stadt Lindau in eigener Zuständigkeit. Das Landratsamt hat aber seine Zustimmung gegeben.
„Der Geräteschuppen in Wasserburg hat im Vergleich zum Thermenkomplex nur Westentaschenformat. Warum hier ein Nein und dort ein Ja? Die Therme stellt doch in Höhe, Breite und Höhe einen wahrhaftigen Bauriegel dar und geht weit über die vorhanden gewesenen Strandbadeinrichtungen hinaus“, stellt der BN-Kreisvorsitzende fest. Die Therme verändere die Uferlandschaft massiv und stelle die Maßgaben der Landschaftsschutzverordnung geradezu auf den Kopf. Allein die Platzierung von drei Restaurants verdeutliche die Dimension.
Die Lindauer Naturschützer bedauern deshalb sehr, dass die Lindauer Behörde gleiche Maßstäbe vermissen ließ. In Wasserburg stelle sie sich schützend vor die Bodenseeuferlandschaft, im Eichwald dagegen lasse sie auf großzügige Weise massive Bauten nahe des Bodenseeufers zu. „Diesen eklatanten Widerspruch verstehen wir nicht“, so Erich Jörg. Er erklärt abschließend, dass der BN diese in seinen Augen Ungleichbehandlung in das noch laufende Normenkontrollverfahren vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof einbringen werde.(pm)
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