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Allgäu
Donnerstag, 4. August 2016

Verkehrswegeplan vom Kabinett verabschiedet

 „Die zentralen Anliegen in Schwaben sind im neuen Bundesverkehrswegeplan gut vertreten; die teilweise Zurückstufung der ,Osttangente Augsburg‘ jedoch ist aus Sicht der Wirtschaft in der Region nicht verständlich“: So beurteilt der Vorsitzende des IHK-Ausschusses für Verkehr und Logistik, Josef Brandner, die Änderungen an dem Entwurf für den Verkehrswegeplan sowie die zugehörigen Ausbaugesetze für Straße und Schiene, die an diesem Mittwoch (03.08.2016) vom Bundeskabinett verabschiedet worden sind.

Der Bund hat als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung den südlichsten der vier Teilabschnitte der „Osttangente Augsburg“, jenen mit der Lechquerung, gegenüber dem ersten Entwurf im März vom "Vordringlichen Bedarf" in den "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" abgestuft. Der durchgehende Ausbau war vom Freistaat für die Liste der Projekte bis 2030 angemeldet worden; dies war anfangs auch von der Politik vor Ort unterstützt worden. „Nun aber weicht der Bund nachträglich vom Denken in durchgehenden Korridoren ab, das ansonsten an vielen Stellen ein prägendes Merkmal dieses neuen Verkehrswegeplan-Entwurfs ist. So schafft man nicht die erforderliche leistungsfähige Achse zur Entlastung der B 17, sondern man belässt absehbar einen Engpass, der in wenigen Jahren neuen Handlungsbedarf auslösen wird“, sagte Brandner.

Schon die aktuelle Diskussion um die Sperrung der Lechquerung für die gerade begonnen Sanierungsarbeiten lasse den Ausbaubedarf auch im südlichen Abschnitt erkennen. Bereits heute fahren dort 18 000 Fahrzeuge am Tag. Es werden mit neuen Siedlungsgebieten im Süden Augsburgs und mit einer weiter wachsenden Verflechtung mit München in den nächsten Jahren noch mehr werden. Die IHK Schwaben hatte sich – mit jeweils einstimmigen Beschlüssen der Regionalversammlungen vor Ort, des Verkehrsausschusses und der Vollversammlung – in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nochmals dafür eingesetzt, die komplette „Osttangente“ weiterhin zum „Vordringlichen Bedarf“ zu zählen.

Die IHK begrüße, dass der vierspurige Ausbau der B 12 von der A 96 nunmehr bis Marktoberdorf statt nur bis Kaufbeuren in den „Vordringlichen Bedarf“ einsortiert wurde. „Es wäre aber konsequent gewesen, auch den weiteren Abschnitt bis Kempten dort aufzulisten, denn auch hier sollte das Ziel gelten, nicht Teilprojekte umzusetzen, sondern ganze Korridore leistungsfähiger zu machen“, so Brandner.

Auch die Aufstufung fehlender Ortsumfahrungen auf der B 312 zwischen Memmingen und Biberach/Riß in den „Vordringlichen Bedarf“ sei ein wichtiges Zeichen für diesen wirtschaftsstarken Raum mit seinen Verflechtungen über die Landesgrenze. Hierfür hatten sich die Verkehrsausschüsse der IHKs Schwaben und Ulm gemeinsam eingesetzt.

 

Für die Bahn Ulm–Augsburg braucht es eine große Lösung

Ein wichtiger Schritt sei die Wiederaufnahme einer Bahn-Neu- und -Ausbaustrecke zwischen Ulm und Augsburg in den „Vordringlichen Bedarf“. Ein solches Vorhaben war 2003 aus dem bis heute gültigen Verkehrswegeplan gestrichen worden. „Das ist, nach Stuttgart–Ulm, der letzte Lückenschluss auf der transeuropäischen Magistrale zwischen Paris und München und stärkt zugleich die große innerdeutsche Achse vom Ruhrgebiet über Köln und Frankfurt nach München“, sagte Brandner.

Vor allem mit Blick auf die Einbeziehung eines „Fernverkehrshalts Günzburg“ in der Projektliste Schiene sei es zwingend notwendig, in dem dort beschriebenen „Korridor“ zwischen Neu-Ulm und Dinkelscherben einen möglichst hohen Neu- und Ausbauanteil vorzusehen. Nur so lasse sich eine deutliche Reisezeit-Verkürzung und damit ein möglichst hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) erzielen. „Dies ist aus unserer Sicht unbedingte Voraussetzung dafür, dass dieses Projekt realisiert werden kann, zumal aus dem Entwurf vom März klar hervorging, dass der ausschließlich dreigleisige Ausbau zwischen Neu-Ulm und Neuoffingen (Kreis Günzburg) sowie zwischen Dinkelscherben (Kreis Augsburg) und Augsburg für sich alleine nicht die erforderliche Wirtschaftlichkeit erreichen kann“, betonte Brandner.

„Daraus ergibt sich, dass allein aus wirtschaftlichen Gründen ausschließlich eine ,große Lösung‘ zwischen Neu-Ulm und Augsburg die Kriterien erfüllen kann und weiterverfolgt werden muss.“ Dabei müsse der bestehende Bahnhof in Günzburg (Mobilitätsdrehscheibe) mindestens auf heutigem Niveau in das Fernverkehrsnetz eingebunden bleiben; dies habe auch die IHK in ihrer Stellungnahme hervorgehoben. Für einen Aus- und Neubau dränge die Zeit, weil schon in wenigen Jahren erheblich mehr ICEs über die Neubaustrecke Stuttgart–Ulm und über Augsburg nach München fahren sollen.

 

Wir können nicht nochmals Jahrzehnte warten“

Die IHK Schwaben fordert nun eine rasche Umsetzung der Vorhaben. "Wir brauchen hierfür Planungskapazitäten und Finanzierungssicherheit. Über einige der Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan diskutieren wir seit Jahrzehnten, und wir können nun nicht nochmals Jahrzehnte darauf warten", betonte Brandner.


Tags:
IHK Schwaben Verkehrswegeplan Projekte


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