Tödliche Unfälle im Allgäu vermeiden
Im laufenden Jahr verloren bereits 13 Verkehrsteilnehmer ihr Leben auf den Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Die Polizei steuert mit Kontrollen dagegen. 2015 ereigneten sich über 26.000 registrierte Verkehrsunfälle, bei denen mehr als 5.000 Personen verletzt und 50 getötet wurden. 38 davon ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften.
Heuer kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West bereits zu 13 Unfällen mit tödlichem Verlauf (Vergleichszeitraum zum Vorjahr: Sieben). Vier Menschen verloren dabei innerorts, neun außer Orts ihr Leben.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und schwerwiegende Unfälle zu reduzieren, richtete die Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm und die nachgeordneten Autobahnpolizeistationen Günzburg und Memmingen mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn im Zeitraum 22. bis 31. März 2016 in den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg und Unterallgäu ihr Augenmerk schwerpunktmäßig auf die Überwachung der Geschwindigkeit. Ziel der Verkehrskontrollen war die Bekämpfung der Hauptunfallursachen: Nicht angepasste Geschwindigkeit, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes sowie Alkohol- und Drogenbeeinflussung.
Daneben beteiligten sich Schleierfahnder der Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm sowie der Polizeistation Fahndung Pfronten und unterstützten die Einsatzkräfte an zwei Tagen an einer Kontrollstelle an der BAB A 8, Rastanlage Leipheim Süd. Im Fokus standen hier die Prüfung von vorgelegten Ausweispapieren, der Kontrolle der illegalen Einreise und der Fahndungsüberprüfung von Fahrzeugen.
Insgesamt wurden bislang mehrere tausend Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Davon mussten rund 450 Kraftfahrer wegen Geschwindigkeitsverstößen beanstandet werden, 60 davon wurden angezeigt. Daneben stellten die Beamten weitere Verstöße nach den Verkehrsvorschriften fest, hierzu zählten insbesondere verbotene Nutzung des Mobiltelefons, technische Mängel an Kraftfahrzeugen, Missachtung des Überholverbotes.
Besonders schwere Fälle von Geschwindigkeitsüberschreitung
Die „Spitzenreiter“ in Sachen überhöher Geschwindigkeit wurden bei Kontrollen im Landkreis Unterallgäu beanstandet. Auf der Kreisstraße 37 bei Erkheim fuhr ein Verkehrsteilnehmer statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h 149 km/h. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle zwischen Boos und Winterrieden überschritt ein weiterer die zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) um 52 km/h. Beide erwarten nun ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Bußgeld in Höhe von mindestens 160 bzw. 480 Euro.
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