Rechtstipp des Monats
Gerade in der Vorweihnachtszeit nutzen viele das Internet, um ihre Weihnachtsgeschenke zu kaufen. Doch wie sieht es dabei mit den unterschiedlichen Bezahlmethoden aus? Je nachdem welche gewählt wird, könnten sensible Daten, wie die Bank- oder Kreditkartendaten schnell in falsche Hände geraten.
Relativ sichere Bezahlmethoden im Netz sind beispielsweise das Bezahlen per Lastschrift oder Rechnung. Gerade im letzteren Fall müssen keine empfindlichen Daten, wie die Kontonummer angegeben werden. Und die Ware wird erst dann bezahlt, wenn er sie erhalten und geprüft wurde.
„Allerdings ist dies aus Sicht der Unternehmen eher eine riskante Bezahlmethode, denn auch unter den Kunden gibt es immer wieder schwarze Schafe, die ihren Rechnungsbetrag nicht begleichen“, erklärt Eva Schönmetzler, Fachberaterin im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Schwaben.
Umso beliebter hingegen ist die Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte, da hier das Risiko des unbezahlten Warenverlustes verringert wird. Allerdings muss sich der Kunde bewusst sein, dass er bei einer Zahlung via Kreditkarte sensible Daten, wie die Kartennummer usw. angeben muss. Gerade bei dieser Bezahlmethode ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass die Internetverbindung verschlüsselt ist. Dies ist durch das bekannte und grün hinterlegte „https“-Zeichen erkennbar“, so Schönmetzler. Zusätzlich sind solche sensible Daten mit PIN, TAN und Passwörtern zu sichern.
Eine weitere Möglichkeit bietet die Bezahlung über Drittanbieter wie beispielsweise PayPal. Hier wird der fällige Betrag nach Erhalt der Ware vom Kunden nicht an den Shop-Betreiber, sondern an einen Dienstleister überwiesen. Dieser übernimmt das finanzielle Risiko etwa bei einer Zahlungsverweigerung. In diesem Fall geht der Unternehmer nicht leer aus, sondern erhält sein Geld vom Drittanbieter.
Die Bezahlung per Nachnahme nimmt immer mehr ab, denn hier muss der Kunde direkt bei Lieferung den kompletten Betrag entrichten. (PM)
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