Neue Regel für die Rettungsgasse
Ab sofort gelten neue Vorschriften zur Rettungsgasse. Philipp Tschugg, Sachgebietsleiter Rettungsassistenz bei den Johannitern im Allgäu erklärt, wie Autofahrer sich hierbei richtig verhalten.
Laut der neuen Regelung muss eine Rettungsgasse nicht erst bei Stau gebildet werden, sondern bereits bei stockendem Verkehr. Außerdem ist klarer geregelt, wer nach links fährt und wer nach rechts: Die linke Spur fährt nach links, ALLE anderen Spuren fahren nach rechts (bisher wurde die Rettungsgasse bei vier Fahrspuren oft in der Mitte gebildet). Der Standstreifen sollte dabei möglichst freigehalten werden.
„Eine funktionierende Rettungsgasse auf der Autobahn kann Leben retten“, Philipp Tschugg. „Je schneller Notarzt, Feuerwehr und Polizei zum Unfallort gelangen können, umso besser. Hier können Minuten über Leben und Tod entscheiden.“ Er gibt Tipps, was bei der Bildung einer Rettungsgasse zu beachten ist. „Wichtig ist zunächst, dass Sie Ruhe bewahren und nicht hektisch reagieren , wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert. Reduzieren Sie die Geschwindigkeit mit Ihrem Auto – allerdings nicht zu plötzlich (Gefahr eines Auffahrunfalls)! Setzen Sie den Blinker und fahren Sie dann auf die jeweilige Fahrbahnseite, um Platz zu schaffen. Ist die Fahrbahn einspurig , beispielsweise in einer Baustelle, sollten Sie sich möglichst weit rechts halten. Achten Sie auch auf Ihren Abstand zu anderen Autos – auch wenn das bei einem Stau schwierig sein mag.“
Wichtig sei zudem, die Rettungsgasse auch dann noch frei zu halten, wenn bereits ein Einsatzwagen vorbei gefahren ist. „Häufig folgen weitere Fahrzeuge von Polizei, Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst. Man darf erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn sich der Stau auflöst“, so Tschugg.
Die Bildung einer Rettungsgasse ist übrigens eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung ( § 11 StVO) . Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt für Fahrer mit „normalen“ Fahrzeugen, die die Rettungsgasse mitnutzen. Ihnen droht neben der Geldstrafe auch ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.
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