Besseres Meister-BAföG ab erstem August
Das sogenannte Meister-BAföG fördert die berufliche Fortbildung und den Aufstieg von Fachkräften, zum Beispiel als Meister, Techniker oder Fachwirt. 172.000 Personen profitieren derzeit von dieser Förderung. „Um noch mehr Fachkräfte zu einer Fortbildung zu motivieren, werden die Leistungen des Meister-BAföG ab 1. August 2016 deutlich verbessert. Insgesamt 245 Millionen Euro investiert der Bund in den nächsten vier Jahren zusätzlich in diese Aufstiegsförderung“, teilte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit.
Ab 1. August 2016 können sich Geförderte über höhere Bedarfssätze, Zuschüsse und Freibeträge freuen. Zudem wird der Kreis der Leistungsberechtigten vergrößert. Zukünftig können auch Bachelor-Absolventen, die sich zu einer Ausbildung entschließen, eine Förderung beantragen. Die Förderung wird außerdem familienfreundlicher gestaltet. So wird beispielsweise der Kinderbetreuungszuschlag erhöht und die zeitliche Flexibilität während der Fortbildungen erweitert. Ferner soll durch Einführung eines elektronischen Antrags und die Reduzierung der notwendigen Teilnahmenachweise das Förderverfahren deutlich praxisgerechter werden.
„Mit dem Meister-BAföG steht ein wirkliches tolles und wirksames Instrument zur Verfügung, um den beruflichen Aufstieg und Erfolg von motivierten Fachkräften nach der Ausbildung zu unterstützen. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert “, sagte Stracke und führte aus: „Mit den Leistungsanpassungen wird das Meister-BAföG nun noch einmal deutlich verbessert sowie familienfreundlicher und unbürokratischer ausgestaltet. Damit setzt der Bund ein klares Zeichen für die Attraktivität der dualen Berufsausbildung in Deutschland“.
Hintergrund:
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – dem sogenannten Meister-BAföG – werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit der Verabschiedung der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes am 18. März 2016 hat der Deutsche Bundestag zahlreiche Verbesserungen des Meister-BAföG beschlossen.
Ausführliche Informationen zum Meister-Bafög und zu den Leistungsverbesserungen finden Sie hier: http://www.meister-bafoeg.info/ .
(PM)
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